Wasser
12 статей

1. „Tragödie Germanwings-Flug 4U9525“ — Beredtes Schweigen des Zentralrat der Juden in Deutschland “ Samuel Wasser aus Bielefeld 26.03.2015
Während in Deutschland viele Menschen Ihre Betroffenheit und Trauer über den Flugzeugabsturz des Germanwings-Flug 4U9525 bekunden, eben weil es sehr viele unserer Mitbürger getroffen hat, die uns „nah“ stehen, findet diese Bekundung weder auf der Homepage des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZdJ) noch auf der Homepage der ARK (Allgemeine Rabbinerkonferenz) bis zu diesem Moment keine Erwähnung.

Auch auf der Homepage des „Deutscher Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit (DKR)“ lässt sich hierüber nichts entnehmen. Das ist ungewöhnlich, wo doch der Vorsitzende Rabbiner Henry Brandt für medienwirksame Auftritte immer zu haben ist.

Selbst der sympathische Bundestrainer Löw fand hier unmittelbar Worte: "Das macht mich traurig", im Gegensatz zum ZdJ und der ARK und DKR.

Auch die UNION PROGRESSIVER JUDEN IN DEUTSCHLAND e.V, mit Sitz in Bielefeld, hält es offensichtlich nicht für Nötig, zumindest Ihrem Bedauern Ausdruck zu verleihen.

Das macht betroffen. Es gibt zwar keine Abwägung im menschlichen Leid, aber es ist offensichtlich, dass, wenn es sich um jüdische Mit-Bürger handelt, denen ein schreckliches Schicksal widerfahren war, der ZdJ und auch der ARK sofort mahnend, fordernd und hervorhebend massiv hieran erinnerte, stets begleitet vom „Rückblick“ auf die Geschichte.

Man kann von einer Institution wie dem ZdJ zumindest erwarten, dass er in unserem Namen Betroffenheit bekundet. Dies umso mehr, als von ihm der Anspruch erhoben wird, alle Juden in Deutschland zu vertreten.

Wir für unseren Teil, eine kleine Gruppe deutscher Juden, empfinden tiefe Betroffenheit und Mitgefühl mit den Familien und Hinterbliebenen.

Quelle: My Heimat / Bielefeld / Politik / 25.03.2015
2. "Je suis Irith Michelsohn“ Samuel Wasser aus Bielefeld 26.03.2015
Da kommen einen ja die Tränen. Irith Michelsohn verspürt keine Solidarität von den Bielefeldern Bürgern und Kirchen mit ihrer Gemeinde. (Juden in NRW fürchten um ihre Sicherheit)

Schämt Euch Bielefelder Bürger, allesamt. Wie könnt ihr nur!?

Es ist die alte Leier Davids, auf der die Kakophonie Michelsohns verlautbart. Während andere Juden in NRW sich ernsthaft Sorgen machen, angesichts der Anschläge radikaler Muslime in den Nachbarländern, moniert Michelsohn fehlende Streicheleinheiten von Seiten der Bielefelder Bürger und Kirchen. Sie spürt es nicht. Wie das wohl kommt?

Weniger Sorgen bereitete Irith Michelsohn und ihrem Göttergatten Adam die Tatsache, dass sie unter Verstoß der Satzung und des Rechtssystems einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, eines Agierens im „rechtsfreien Raum“, vollendete Tatsachen in der jüdischen Gemeinde geschaffen haben. Mit Rückendeckung des Zentralrates der Juden in Deutschland und der hiesigen Politik in Bielefeld.

So gesehen haben die Bielefelder Bürger, Politiker und Kirchen es nicht besser verdient. Wer vor solchen Personen katzbuckelt und sich nicht traut, endlich mal Tacheles zu reden, jüdische Gemeinde hin oder her, darf sich nicht wundern, wenn eine Irith Michelsohn immer wieder auf der gleichen Schiene austeilt.

Quelle: My Heimat / Bielefeld / Politik / 01.03.2015
3. Jüdische Gemeinde Düsseldorf verweigert willkürlich den Zugang zur Gemeinde RA Alois Wasser 08.07.2013

Pressemitteilung

Jüdische Gemeinde Düsseldorf K.d.ö.R. verweigert Arkadi R. willkürlich den Zugang zur Gemeinde und seine ehrenamtliche Ausübung als Gemeinderatsmitglied seit über einem Jahr

Seit dem 17. April 2012 wird Arkadi R., einem Gemeindemitglied und ehrenamtliches Ratsmitglied in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf K.d.ö.R., von dieser „Hausverbot“ erteilt. Dies unter Missachtung einer bestehenden Satzung und jeder Rechtsstaatlichkeit. Der Gemeindevorstand der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, vertreten durch dessen Vorsitzenden Dr. Oded Horowitz, hat sich seit dem April 2012 hierzu nicht geäußert. Im Gegenteil, ein der Jüdischen Gemeinde intern angerufenes "Schiedsgericht" glänzte mit beredtem Schweigen und verweigerte dem Gemeindemitglied Arkadi R. jegliche rechtliche Überprüfung.

Das ist Willkür in einem Rechtsstaat, wohl wissend, dass sich die Öffentlichkeit nicht einmischt. Das hiernach angerufene Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland scheint diese Willkür unter Missachtung jeglicher rechtsstaatlicher Handhabe fortzusetzen.

Der Anschein der Parteilichkeit gegenüber der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf wird bestärkt durch die Sitzungsverlegung von Frankfurt a.M. in die Gemeinde Düsseldorf selbst. Das ist eine schallende Ohrfeige. Obwohl ein Hausverbot weiter existiert. Angekündigte Sanktionen von Seiten des Schiedsgerichts gegenüber der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf erscheinen als Farce.

Bis heute hat der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf zu den in der eingereichten Klage erhobenen Vorwürfen keine Stellungnahme abgegeben oder abgeben müssen. Diese großzügige Handhabe durch das Schiedsgericht, es handelt sich dabei um Organe der deutschen Rechtspflege, findet in den einschlägigen Vorschriften der zivilen Prozessordnung keine Stütze. Man muss sich fragen, ob diese Organe im deutschen Recht ebenso auftreten könnten, wie intern in der jüdischen Gerichtsbarkeit. Wohl kaum. Selbst wenn Arkadi R. gewinnen würde, wäre sein Sieg ein Papyrussieg (Achtung! Nicht "Pyrrhussieg“, sondern „Papyrussieg“. Papyrus ist bekanntlich ein Papier. Es geht hier um einen Sieg, der auf einem Blatt Papier steht und folglich nichts wert ist. – Redaktion).

Die Urteile/Beschlüsse des Schieds- und Verwaltungsgerichts beim ZdJ in Deutschland lassen sich nicht vollstrecken. Das ist für die betroffenen Kläger und Klägerinnen demütigend, da eine Unparteilichkeit nicht denkbar ist. Der einvernehmliche Umgang von Gemeindevorständen aus jüdischen Gemeinden mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und den Beteiligten vom Schiedsgericht sind offensichtlich. Dies hat aber der Bundesgerichtshof längst festgestellt. Dem Kläger indes hilft es nichts.

Die Presse ist daher eingeladen, am 28.08.2013 sich vor den Toren der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf über die jüdische Interpretation der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ein Bild zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Alois Wasser
Rechtsanwalt

Bielefeld, den 3.7.2013



Mehr dazu: Vom Wahnsinn der Normalität

4. Im flachen Gewässer der Bedeutungslosigkeit Teresa Wasser und Alois Wasser 27.05.2013
Der Trialog der Religionen in Bielefeld
verkommt zur Farce
Die Ausdehnung des christlich-jüdischen Dialogs auf Muslime führe zu einer Verflachung, so Rabbiner Henry G. Brandt. Zumindest in Bielefeld verkommt der Trialog der Religionen damit zur Farce. Er sticht also schon allein deshalb als Negativbeispiel hervor, weil seine über die Stadt hinaus bekannten Protagonisten maßgeblich und sichtbar daran beteiligt sind, dieses Fest Abrahams zu einer Posse werden zu lassen. Literarisch wurde die Idee des Trialogs bereits von Gotthold Ephraim Lessing aufgegriffen. Im «Nathan» erzählt Lessing die Ringparabel als Hommage an seinen Freund Moses Mendelsohn. Nathan besitzt einen Ring, von Generation zu Generation weite gegeben, mit einem «Opal, der hundert schöne Farben spielte».

«Und hatte die geheime Kraft, vor G-tt und Menschen angenehm zumachen, wer in dieser Zuversicht ihn trug». Da er drei Söhne hatte und den Ring nur einmal vererben konnte, lies er zwei identisch aussehende Ringe anfertigen. Nach dem Tod stritten die drei Söhne, wer denn nun von ihnen den echten Ring besäße. Ein Richter musste schlichten: «Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach! Es strebe von euch jeder um die Wette, die Kraft des Steins in seinem Ring an Tag zu legen!»

Kleiner Schönheitsfehler
Einen kleinen Schönheitsfehler hat diese Parabel. Denn ursprünglich waren es nur zwei Ringe. Aus der Sicht des Stammvaters Abraham existieren nur zwei Söhne, Isaak und Isamail, die er beide liebte. Das Samenkorn der Verheißung G-ttes hatte sich noch nicht entfaltet in seinen leiblichen Söhnen. Der Weg war noch ungewiss. Von einem dritten «Ring» war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Seine leiblichen Nachkommen, Juden und Muslime, stritten sich, wie es unter Brüdern üblich ist. Sie fanden aber auch Versöhnung im Miteinander, wie es etwa in Cordoba um 700 n.d.Z. und anderen Orten in Spanien offenbar wurde. Im maurisch-jüdischen Südspanien blühten Theologie, Wissenschaften und Kunst. Juden und Muslime übersetzten Werke Platons und Aristoteles neu und inspirierten nachfolgend die christlichen Theologen. Juden übten unter den Mauren hohe Ämter aus, weil man ihre Gelehrsamkeit und Loyalität schätzte.

Die Brüder wurden ergänzt. Durch einen neuen, dritten Bruder, der für sich die Abrahamschaft und den Besitz des wahren Rings in Anspruch nahm. Ein Eifersüchtiger, der die Brüder aus Spanien vertrieb. Dessen Eifersucht gegenüber den Erstgeborenen nie aufhörte und der einen Zweig der Nachkommen nahezu in apokalyptischer Zerstörung auszurotten versuchte.

Unverzichtbares Glied in der Kette?
Trotzdem haben es christliche Vertreter bis heute geschafft, den Anschein zu erwecken, als seien sie jenes unverzichtbare Glied in der Kette, das zwischen allen drei Religionen verbinden könne. Im Nachkriegsdeutschland wurde entdeckt, dass der Jude sogar dialogfähig sei und somit für Christen salonfähig gemacht werden konnte. Vor dieser Zeit befanden führende Theologen beider christlichen Konfessionen, dass Juden allenfalls «ihre Heimat im Ghetto» finden könnten und rühmten sich, noch 1933 «im Kampf gegen Judentum und Sozialdemokratie» gestanden zu haben. Mit diesen Ansichten, die kein Einzelfall waren und deren theologische Vertreter bis weit in die 60er und 70er Jahre unbescholten amtierten, lässt sich schlecht ein Dialog führen – und schon gar kein Trialog.

Damit christliche Vertreter das Gegenteil behaupten konnten, bedurfte es eines Mitspielers aus dem Judentum, der diese Erwartungshaltung im Nachkriegsdeutschland bedingungslos erfüllen würde. Die «Unverschämtheit» des Juden, überlebt zu haben, brachten die Vertreter der christlichen Gesellschaften in Erklärungsnöte. Denn keiner kann glauben, dass die theologischen Leugner einer Existenzberechtigung der Juden nach dem Krieg in Freudentaumel ausbrachen. Man musste sich vielmehr gezwungenermaßen arrangieren, um sich selbst reinzuwaschen. Man musste also plötzlich mit den Juden reden. Nicht, weil man wollte, sondern weil sie noch da waren. Der christlich-jüdische Dialog war geboren.

Die Bühne von Rabbiner Brandt war vorbereitet. Er brauchte sie nur noch zu betreten. Führende Vertreter des Christentums möchten nunmehr glauben machen, dass die Juden doch alle immer geliebt worden waren, und der brave Zadik der Christen, Rabbiner Brandt, konnte das bestätigen. Eine Heilung aber hat nicht wirklich stattgefunden. Doch der Therapeut und sein Patient Jude sind zufrieden. Jeder von ihnen erfüllt die Erwartungshaltung des Anderen, somit ist weder der Eine noch der Andere entbehrlich. Zu dieser Einsicht ist auch Rabbiner Brandt gelangt.

«Liebling der Christen»
Am 8. März 2012 äußerte er in der «Jüdischen Allgemeinen» zum Thema «60 Jahre der Woche der Brüderlichkeit» in einem Interview: «Aus meiner Sicht bin ich des Anderen Anderer.» Nicht von ungefähr kommt es, dass Gemeindemitglieder in Augsburg, wo er immer noch als Gemeinderabbiner fungiert, ihn als «Liebling der Christen» bezeichnen. Im innerjüdischen Dialog versagt er und den Trialog mit den Muslimen möchte er nicht wirklich. Auf die Frage, ob er denn den christlich-jüdischen Dialog auf Muslime ausdehnen würde, antwortet Brandt in dem Interview: «Dieser Vorschlag kommt immer wieder. Ich halte nichts davon, denn es würde zu einer Verflachung führen. Die Gespräche untereinander müssen zwar geführt werden, aber ich glaube, man kann sie nicht miteinander verschmelzen. Es gibt noch zu viele offene Fragen zwischen Juden und Christen.»

Das ist verletzend. Und kommt aus dem Mund des mit dem Muhammad Nafi-Tschelebi-Friedenspreis ausgezeichneten Rabbiners. Welche offenen Fragen zwischen Juden und Christen? Etwa, dass ihre Theologie wesentlich mit dazu beigetragen hat, dass Juden ein jahrtausendlanges Martyrium durchleben mussten? Oder, dass es den Juden nie verziehen wurde, dass sie aus Abrahams Fleisch, also leibliche Nachkommen Abrahams sind? So wie unsere muslimischen Geschwister? Brandt, der sich gerne als Zadik feiern lässt und wohlmöglich sich selbst auf der Stufe eines Baal Schem Tow wähnt, wird hier zum spöttischen Spalter – und nicht zum Versöhner.

Ein Trialog kann jedoch gar nicht ernsthaft erwünscht sein. Denn er würde das Gleichgewicht zwischen dem «Arzt Christentum» und dem «Patienten Judentum» erheblich stören. Denn, ein Dialog – oder gar ein Trialog – setzt zum einen voraus, dass die Gesprächspartner «auf gleicher Augenhöhe» miteinander reden, und zum anderen, dass sie auch offiziell berufen wurden, sich als Vertreter ihrer Religion äußern zu dürfen. Und vor allem, dass die Beteiligten in der Gesellschaft sicht- und spürbar sind.

Mit aller Gewalt
In Bielefeld wird die Sichtbarkeit der Juden vermisst. Zum prägenden Stadtbild gehören junge Musliminnen, die selbstbewusst mit dem Kopftuch religiös und politisch Position beziehen. Das erst kürzlich eingeweihte Minarett in dem Stadtteil Brackwede zeugt von diesem Selbstbewusstsein. Daran ist auch nichts Verwerfliches. Trotzdem halten sich die Nachkommen Isamails bedeckt und wirken angesichts der Dominanz der verorteten christlichen Gesellschaft eher wie Zaungäste. Und diese christliche Gesellschaft drückt den Trialog mit aller Gewalt durch. Trotz – oder gerade wegen – des havarierten Schiffes der Jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld muss die Therapie funktionieren.

Nachdem sich die Gemeindevertretung samt Vorstand in Schall und Rauch aufgelöst hat, steuert das Schiff «Synagoge Beit Tikwa» ohne Kapitän und Mannschaft auf den nächsten Felsen in der Brandung «des rechtsfreien Raums» zu. Der Zustand dauert seit 2009 an und wurde im August 2011 durch das Obere Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden bestätigt. Als herrsche eitel Sonnenschein präsentieren sich die Verantwortlichen in die Kamera lachend auch auf der Homepage des Bielefelder Trialogs.

Im «rechtsfreien Raum»
Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Bielefeld hielt in einer Verhandlung am 24. November 2011 dem Gemeindevorsitzenden Paul Yuval Adam vor, er könne lediglich eingeschränkt agieren, aber nur als kommissarischer Vorstand, da die Jüdische Kultusgemeinde im «rechtsfreien Raum» agiere. Der Vorstand der Jüdischen Kultusgemeinde um Paul Yuval Adam «ist nicht mehr legitimiert». Zudem heißt es lakonisch: «…dass die "Mauscheleien" beendet werden und sofort ein legitimer Vorstand gebildet werden müsse», berichtete die Lokalausgabe des «Westfalenblatts». Das scheint aber die Veranstalter des Trialogs nicht zu beeindrucken, was auch nicht verwundert. Rabbiner Brandt als Präsident des Deutschen Koordinierungsrates e.V. im Dachverband für die christlich-jüdischen Gesellschaften ist ja zugleich auch Amtsrabbiner von Bielefeld. Und er sieht keinen Handlungsbedarf – im Gegensatz zur Mehrheit der Gemeindemitglieder in Bielefeld. Sie scheinen jedoch ratlos und verstummt zu sein. Offensichtlich ist der Einfluss Brandts in der Öffentlichkeit und beiden Vertretern der Politik und Gesellschaft, vor allem der christlichen Religionen, so groß, dass sie jeden Rechtsmissbrauch in der Jüdischen Gemeinde dulden oder darüber hinwegsehen.

Da klingt es schon zynisch, wenn Brandt in dem Interview sagt: «Man ist bereit, auch Reizthemen anzusprechen und kritische Töne anzuschlagen [...] Es geht darum, dass Verantwortung keine Einbahnstraße ist.» Wenn Brandt sein Reden ernst nehmen würde, hätte er auf diesen unerträglichen Rechtsmissbrauch in der Jüdischen Gemeinde längst reagiert.

Nahezu verwaiste Synagoge
Die Jüdische Kultusgemeinde mit ihrer nahezu verwaisten Synagoge hat keine Vertreter. Ein gähnend leeres Gebäude, dessen Name, Haus der Hoffnung, sich selbst überholt hat. Dem Dialog wären alle Türen geöffnet, um die Missstände anzuprangern, aber es herrscht Schweigen, auch die Veranstalter des Trialogs schweigen. Sie aber sind nicht die einzigen. Paul Yuval Adam wird auf der Homepage des Zentralrates der Juden in Deutschland als «Vorsitzender» der Jüdischen Gemeinde geführt – trotz Protests von unserer Seite. Der Versuch eines Dialoges mit dem Zentralrat scheiterte. Adam hat weder einen Vorsitz inne noch ist er legitim gewählt worden, noch besteht ein satzungsgemäßer Vorstand oder eine Gemeindevertretung.

Die fehlende Antwort auf unseren Protest seitens des Zentralrats drückt Arroganz und Ignoranz aus. Eine Antwort wäre allerdings auch überraschend gewesen. Innerhalb des Judentums in Deutschland gibt es keinen Dialog, allenfalls einen Monolog: Nur wer sich selbst gern reden hört, findet einen Zuhörer. Auch hierfür hat Rabbiner Brandt eine Erklärung: «Die neue Zusammensetzung der Gemeinden hat dazu geführt, dass der Dialog heute von jüdischer Seite weniger wahrgenommen wird als früher.» Man weiß nicht, ob er den unverfänglichen, theologisierenden Dialog mit den Christen meint oder den innerjüdischen. Innerjüdisch ist sein Versagen offensichtlich. Er hat längst den Blick für das Wesentliche verloren.

Das Verhalten des Zentralrats ist nachvollziehbar: Er wird dem Vorsitzenden der Allgemeinen Rabbinerkonferenz nicht in den Rücken fallen. So bleibt Paul Yuval Adam «Vorsitzender»; von was auch immer. Adam selbst spielte vormals kaum eine Rolle. Erst Ende 2001, Anfang 2002 ist er zur Gemeinde in Bielefeld gestoßen. Ein Jahr später wurde er ins Judentum aufgenommen. Ende 2003 hatte Adam angefangen, als Bürokraft im Büro der Gemeinde zu arbeiten. Anscheinend kam er Michelsohn damals sehr gelegen. Denn Adam suchte immer mehr ihre Nähe und schaffte es innerhalb eines Jahres, dass der damalige Kantor Jakov Zelewitsch die Gemeinde verließ. Sofort danach übernahm Adam den Platz des Kantors und stellte sich 2004 den Gemeindewahlen. Eine Zeit lang war Adam als Vorstandsmitglied der Union Progressiver Juden für religiöse Angelegenheiten zuständig. Zurzeit obliegt ihm die Sorge um die jüdische Jugend in der Union Progressiver Juden. Politik und Religion wissen sehenden Auges, dass weder Adam noch andere Gemeindemitglieder berechtigt sind, die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld offiziell zu vertreten. Aber ohne Juden kein Trialog. Das hieße, sich selbst den Spaß zu verderben. Und ein Dialog mit Muslimen würde ja nach Brandts Ansicht Gefahr laufen zu verflachen.

Interkonfessionelles Qualitätsmanagement
Auch wir haben unsere Meinung geäußert und die skandalösen Zustände mehrmals in der Bielefelder Öffentlichkeit angeprangert. Auch gegenüber den Veranstaltern des Trialogs. Den Spruch «wenn man merkt, dass man ein totes Pferd reitet, sollte man absteigen» scheinen Adam und Brandt zu ignorieren. Es wirkt eher so, als hätten sie ein internes interkonfessionelles Qualitätsmanagement gebildet, um einen Weg zu finden, wie dieses tote Pferd für lebend erklärt werden kann. Wenn da nicht einige Spielverderber wären. Die Veranstalter des Trialogs der kommenden Abrahamswoche 2012 schweigen und bereiten Adam und Brandt nach wie vor eine Plattform. Daher wurden sie von uns mit folgenden Worten angeschrieben: «Ich möchte darauf hinweisen, dass die Jüdische Kultusgemeinde in Bielefeld nicht mehr rechtmäßig vertreten ist und Herr Adam kein Recht hat, diese Gemeinde in irgendeiner Art und Weise auch nur im Geringsten zu repräsentieren. Das Organ der Satzung "Gemeindevertretung und Vorstand" existiert nicht, zumal dieser Schwebezustand bis heute nicht beendet wurde. Bei der evangelischen oder katholischen Kirche oder bei unseren muslimischen Nachbarn wären solche Zustände nicht denkbar. Sie, als Religionsgemeinschaften, würden, in dem Sie die Teilnahme der jüdischen Kultusgemeinde am Trialog gestatten würden, der Aufrechterhaltung dieses "rechtsfreien Raums" – Schwebezustands – Vorschub leisten.

Viel schlimmer noch, Sie würden anderen Religionsgemeinschaften damit vermitteln, dass Juden Sonderrechte hätten und quasi unantastbar seien. Dies würde das Ansehen und die Ressentiments gegenüber Juden nur noch verschärfen, denn der Zustand dieser Gemeinde ist nach wie vor Stadtgespräch. Ein Trialog auf gleicher Augenhöhe wäre nicht gegeben, weil diese Jüdische Gemeinde sich anscheinend alles erlauben kann. Adam und Andere vermitteln gerade dieses unter vorgehaltener Hand erzählte Gefühl, dass Juden quasi einen Freibrief hätten.»

Die Antwort hierauf überrascht nicht. Sie lassen sich ihren "Zadik" nicht kaputt machen."Wir arbeiten grundsätzlich mit der Jüdischen Gemeinde und ihren Vertretern zusammen!" Das erinnert an die drei Affen: Nichts sehen, nichts hören und sagen. "Von außen können wir dazu nichts sagen", so die christlichen Veranstalter des Trialogs in Bielefeld.

Selbstdarstellung von Personen
Ob die Tatsache, dass ein jüdisches Mitglied aus der Opposition in den Vorstand der christlich-jüdischen Gesellschaft gewählt wurde, etwas verändern wird, wird bezweifelt. An ihrem Engagement jedoch wird es nicht scheitern. Und unsere muslimischen Geschwister? Auch diese haben wir angeschrieben. Wie denken die darüber? Haben sie keine eigene Meinung oder sind sie gezwungen «mitzuspielen»? Oder irritiert das feste und über Jahre gewachsene Band zwischen Rabbiner Brandt und den Christen? Oder Verstummen sie einfach, ob der Einschätzung Brandts, dass ein Trialog mit ihnen zur Verflachung führen würde? Insofern stellt sich die Frage, wenn schon Brandt für seine christlich-jüdischen Schäfchen keinen Trialog-Bedarf sieht, was soll das Ganze dann?

Ein noch größerer Skandal ist jedoch, dass Adam als offizieller Vertreter der Jüdischen Gemeinde angesehen wird. Solange sich die Veranstalter des Trialogs und der christlich-jüdischen Gemeinschaft nicht offiziell von ihm und Brandt distanzieren, tragen sie zur Aufrechterhaltung dieses rechtsfreien Raumes bei. Wenn dieser Trialog 2012 in Bielefeld mit einer Jüdischen Gemeinde durchgeführt wird, die keinen legitimen Vorstand vorweisen kann, dann verliert diese Veranstaltung an Glaubwürdigkeit. Denn es geht dann nicht um einen Trialog, sondern um die Aufrechterhaltung einer Veranstaltung um ihrer selbst Willen, um eine Selbstdarstellung von Personen, denen in der Presse gelobhudelt wird, in der Stadt Bielefeld, wie integrativ man doch sei. Das Schiff Beit Tikwa wird im verflachenden Gewässer der Bedeutungslosigkeit auflaufen und mit ihm der Trialog.

Jüdische Zeitung, Ausgabe Juni 2012
5. Vom Wahnsinn der Normalität Alois Samuel Wasser 26.01.2013

Neues aus den Gemeinden

Foto: Sascha Schuermann/ddp
In seinem Vorwort zu «Der Jüdische Krieg» schreibt Flavius Josephus: «dass innerer Hader den Untergang der Stadt (Jerusalem) verschuldete, und dass die Tyrannen der Juden selbst es waren, […] davon ist der Cäsar Titus, selbst Zeuge». 70 Jahre n.d.Z. liegt lange zurück – indes, es brodelt in so mancher Gemeinde und man meint, dass so mancher «Tyrann» wieder auferstanden sei, in der Nachfolge dieser unglückseligen Tradition. Innerjüdische Streitigkeiten sind menschlich, aber ihre Durchführung gegenüber eigenen Mitgliedern erinnert oft an eine «Tyrannei im Kleinen» und willkürliches Herrschaftsverhalten, eben Unmenschlichkeit.

Die Frage nach innerjüdischer Rechtsprechung bekommt daher noch mehr Gewicht, da sich staatliche Gerichte nicht einmischen. Was hat sich in 16 Jahren nach der Einführung eines «Schieds- und Verwaltungsgerichts» beim Zentralrat der Juden in Deutschland getan? Der Blick hierauf ist zwangsweise gebündelt auf Einzelfälle und darf nicht verallgemeinert werden. Die einzelnen Verfahren allerdings geben mehr als nur zum Nachdenken Anlass.

1996 führte der Zentralrat der Juden in Deutschland mit der Neuformulierung seiner Satzung ein «Schieds- und Verwaltungsgericht» ein. Im Jahr 2008 kritisierte Leonid Melamud in der «Jüdischen Zeitung» in seinem Artikel «Ein Symbol der Gleichgültigkeit» dieses und kam zu dem Schluss: «Der sichtbare Teil der Tätigkeit des Schiedsgerichts wird von mir als Gleichgültigkeit […] verstanden.»
 
Ist das wirklich so? Messbar ist dies unter anderem an der Befolgung seiner Schiedssprüche durch die unterlegene Partei. Eine Grundlage seiner schiedsgerichtlichen Ordnung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 1055 ZPO besagt: «Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.»

Manch führende Vorstände oder Rabbiner ignorieren den Schiedsspruch. Da mutet die Rückfrage des Vorsitzenden Richters, Marc Grünbaum, in einem kürzlich abgeschlossenen Schiedsverfahren, fast schon rührig an: «Vorab fragen wir zunächst an, worauf Sie Ihre Aussage stützen, dass die Antragsgegnerin den Beschluss des Schieds- und Verwaltungsgerichts „nicht ernst“ nehmen würde?» Und weiter: «Insoweit bitten wir um Erläuterung, da das Gericht für etwaige Vermittlung zur Beachtung des Schiedsspruchs zur Verfügung steht.»

Muss ein Schiedsspruch vermittelt werden?

Wieso muss ein Schiedsspruch noch vermittelt werden, wenn er wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt? Am 7. Februar 2011 beantragte ein Gemeindemitglied aus der Jüdischen Gemeinde Koblenz, die Gründerin des Chors «Bereschit», Sara Asinase, beim Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland über das über sie verhängte Hausverbot zu entscheiden. Am 5. September 2012 erging die Entscheidung, zugunsten der Antragstellerin, aber zu welchem Preis? Und jetzt soll noch über die Beachtung des Beschlusses vermittelt werden?

Ein Beispiel für Ignoranz ist immer noch die jüdische Gemeinde in Bielefeld Beit Tikwa mit ihrem «Gemeinderabbiner» Henry Brandt. Brandt ist ein lebender Beweis, wie ernst man einen Schiedsspruch des Oberen Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland nimmt. In Bielefeld könnte der Slogan «Lasst uns froh und munter sein» lauten, gesungen, dreistimmig angestimmt von Paul Yuval Adam, Irith Michelsohn und Rabbiner Brandt. Die Tatsache, dass die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld seit 2009 ohne legitimen Vorstand, also «im rechtsfreien Raum» agiert, ist sich selbst überholende Geschichte im bestehenden Unrecht.

Weder die damalige im Vorstand des Landesverband der Juden in Westfalen-Lippe sitzende Hanna Sperling, nunmehr im Präsidium des «Zentralrats der Juden in Deutschland» sitzend, noch der Glaubens- und Rechtshüter der Allgemeinen Rabbinerkonferenz, Rabbiner Brandt, sahen sich befleißigt, dem Recht Geltung zu verschaffen.

Die Bestätigung der Nichtigkeit der Wahlen im Jahr 2009 durch Marc Grünbaum als Vorsitzendem des Oberen Schieds- und Verwaltungsgerichts wird nicht ernst genommen. Das Landgericht Bielefeld bescheinigte dem immer noch allein agierenden «Ansprechpartner» Adam, auf so ein niedriges Handlungsniveau eingeschränkt zu sein, das fast jedes Rechtsgeschäft jeder Art nunmehr als nicht legitimiert, nichtig erscheinen muss. Dennoch agieren Adam, Michelsohn und Rabbiner Brandt lustig fort.

So ganz aktuell bei einem am Wochenende des 21./22. September 2012 durchgeführten Seminar mit dem Titel «Am Schabbat zu Gast in der Jüdischen Kultusgemeinde in Bielefeld „Beit Tikwa“». Veranstalter GEE – Pädagogische Akademie Evangelischer Erzieher e.V. Teilnahme: 80 bzw. 95 Euro. Referenten: Paul Yuval Adam, Kantor und komm. Vorstand der Jüdischen Gemeinde Bielefeld, Dr. Henry G. Brandt, Rabbiner Augsburg und Bielefeld, Irith Michelsohn, Geschäftsführerin der Union Progressiver Juden.

Rein rhetorische Fragen

So scheint die Frage des Marc Grünbaums rein rhetorischer Natur gewesen zu sein. Der «Präsident des Zentralrates» der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, wird Rabbiner Brandt kaum ins Gehege kommen. Er sitzt im Kuratorium beim Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, dessen Präsident Rabbiner Brandt ist und steht diesem beratend zur Seite.

Marc Grünbaum und Dieter Graumann sind in Frankfurt am Main in ein und derselben Gemeindevertretung aktiv. Dies lässt vermuten, warum gegen Brandt und «Beit Tikwa» von keiner von dem Schieds- und Verwaltungsgericht angedachten Möglichkeiten, wie Geldstrafe oder Ausschluss Gebrauch gemacht wird. Es hinterlässt, wie Grünbaum einst selbst in einem Verfahren formulierte, ein «Geschmäckle». Man muss nur im richtigen Lager stehen.

Im falschen Lager stand auch Sara Asinase. Ihr wurde es zum Nachteil, dass Sie es gewagt hatte, dem damals als Wanderrabbiner umherziehenden orthodox orientierten Rabbiner Zeef-Wolf Rubins die Stirn zu bieten. Anlässlich einer Diskussion mit Rabbiner Zeef-Wolf Rubins, der es anscheinend nicht gewohnt war, dass ihm eine intellektuelle und redegewandte Frau Paroli bot, lief dieser schwer gekränkt zu dem Vorstandsvorsitzenden Heinz Kahn und war beleidigt.

Ohne Anhörung der Sara Asinase fackelte Kahn nicht lange, und, im Stile eines Ludwig XIV., verhängte er für alle an der Bürotür sichtbar ein Hausverbot und verbot gleichermaßen als Kollektivstrafe ein weiteres Zusammenkommen des über die Grenzen hinaus bekannten Gemeindechors «Bereschit» in der Gemeinde. Seiner Meinung nach ist dieser Chor nur eine «Schau nach Außen und sie seien nicht religiös genug!» Seiner Ansicht nach ist der Platz der Frau in der Synagoge und hat sie sich ruhig zu verhalten und zu beten!

Sara Asinase befand sich zu Unrecht ausgeschlossen und im Laufe des Verfahrens vor dem Schiedsgericht musste sie einen Spießrutenlauf erdulden. An Marc Grünbaum, der das Verfahren fair leitete, lag es nicht. Nachdem die Argumentationskette der Gegenseite zusammenbrach, obwohl der gekränkte Rabbiner Zeev-Rubins aus der Ferne noch einiges nachlegte, besann sich alsbald die Verteidigung von Heinz Kahn auf dessen unbestrittenen Verdienste als Schoa-Überlebender. Damit sollte dem Ansehen des Heinz Kahn, vor allem seiner Entscheidung, der Ächtung des Gemeindemitgliedes durch öffentliches Aushängen des Hausverbotes, vermeintliche Legitimität und Autorität verschafft werden.

Dieses scheint eine «jüdische Krankheit» zu sein. Die Schoa als «quod demonstrandum erat». Um es mit Arnold Gruen, Psychologe und Psychoanalytiker, zu formulieren: «Der Wahnsinn der Normalität».

Kein Freibrief für unrechtmäßiges Handeln

Die Berufung auf die Schoa darf kein Freibrief für unrechtmäßiges Handeln sein. Das Unmenschliche, was ihm selber widerfahren ist, klagt er an, dabei handelt er selber unmenschlich. Es bleibt bei dem Satz, dass das Überleben in der Schoa, in einem KZ, erlittenes Unrecht, kein Freibrief für Juden ist, demokratische Grundsätze mit den Füßen zu treten. Dies gilt für jede betroffene ethnische Minderheit, sei ihre Erfahrung noch so schmerzlich. Sinti oder Roma könnten sich das Auftreten, wie es von einigen Juden gepflegt wird, kaum leisten – trotz ihrer schmerzlichen Erfahrung im KZ. Das übersieht man gern. Gerade sie sind unsere Nächsten im Leid.

In einer als Museum geführten Synagoge inmitten Deutschlands wagte eine dort ehrenamtlich tätige Nichtjüdin das Auftreten von verantwortlichen Juden einmal auszusprechen. Sie empfinde es regelmäßig als Beklemmung und Schikane, wie die Verantwortlichen von jüdischer Seite mit ihr umspringen. Vor allem, wenn es darum ginge, Veranstaltungen zu organisieren. Dies sei kein Einzelfall. «Die Herrschaften kommen wieder». Dieses herrschaftliche Gebaren setzt sich noch wirkungsvoller gegenüber eigenen Gemeindemitgliedern fort.

Als wenn das noch nicht reichte, inszenierte Heinz Kahn einen weiteren Kriegsschauplatz, da er mit dem ersten wohl nicht sein Ziel erreichen konnte, den Ausschluss des Gemeindemitglieds Sara Asinase aus der Koblenzer Gemeinde. Er griff den nunmehr von ihm selbst vormalig unterstützten Giur, den Übertritt ins Judentum, an. Es folgte nunmehr ein Beweisbeschluss an die Allgemeine Rabbinerkonferenz (AKR) gerichtet, ob denn der durchgeführte Giur mit den durchführenden Personen, Rabbiner Walter Rothschild, Menno ten Brink, Irit Schilor und damals noch Rabbiner, Baruch Rabinowitz, wirksam gewesen sei. Eine unappetitliche Geschichte, nur peinlich. Peinlich aber nicht für Rabbiner Zeef-Wolf Rubins. Der ehemalige Wanderrabbiner Zeef-Rubins reagierte hoch engagiert, nachdem ihn Heinz Kahn dazu aufgefordert hatte, seine Meinung kundzutun. Zeef-Rubins zerpflückte die Übertrittsurkunde und bescheinigte den Beit-Din-Teilnehmern in der Gemeinde zu Wuppertal «himmelschreiende Verstöße gegen die Halacha».

An Rabbiner Dr. Walter Rothschild gerichtet, als damaligem Vorsitzenden des Beit Din in Wuppertal, ereiferte sich Zeef-Rubinstein «Ich glaube, dass die Verfasser dieser Urkunde der Heiligen Sprache nicht hinreichend kundig sind und den Unterschied zwischen den Wörtern Heth und Heth» nicht kennen würden. Die Tatsache, dass die Urkunde noch von einer Rabbinerin mit unterschrieben wurde, sprengte die Auffassungsgabe des vormaligen Bauingenieurs aus der Ukraine. Für ihn war diese Urkunde damit bedeutungslos.

Rabbiner Walter Rothschild konterte und bescheinigte Zeef-Rubinstein die Unfähigkeit, in einer Einheitsgemeinde amtieren zu können. Der Hinweis, dass es bei den orthodoxen Rabbinern auch Ungereimtheiten gäbe, war von ihm noch milde formuliert.

Juden demütigen Juden

Als wenn das nicht reichte, erklärte der Sekretär der Orthodoxen Rabbinerkonferenz, dass die Urkunde, da von einer Frau Shilor unterschrieben, nicht anerkannt werde. Die orthodoxe Rabbinerkonferenz würde diese Urkunde nicht anerkennen. Sara Asinase saß im Verfahren gedemütigt, mit gesenktem Kopf vor dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Juden demütigen Juden.

Heinz Kahn fuhr ein weiteres Geschütz auf und bemühte den Präsidenten der Europäischen Rabbinerkonferenz, Pinchas Gold­schmitt, der aufgrund des Beschneidungsurteils des Landgerichts Köln die Existenz der Juden in Deutschland gefährdet sah, er nahm sofort für den Vorstandsvorsitzenden Heinz Kahn Partei und schrieb an den Zentralrat der Juden in Deutschland und das Gericht. Der Beit Din um Rabbiner Rothschild war seiner Ansicht nach inkompetent. Er sei «zu dem Entschluss gekommen, dass die zahlreichen Fehler, die in diesem Dokument vorkommen, diesen „Beth Din“ als ein kompetenter Körper keineswegs betrachten lassen.» Es sei auch hervorzuheben, dass, soweit es ihm bekannt sei, kein Beth Din in Wuppertal beim «Zentralrat» gemeldet sei.
 
Marc Grünbaum lies sich nicht beeinflussen und sprach, was rechtens war. Nichtsdestotrotz ignoriert Kahn diesen Schiedsspruch bis heute. Weder wurde offiziell bis zum heutigen Stand, das Hausverbot entfernt, noch entschuldigte sich der Vorstandsvorsitzende für sein Verhalten gegenüber dem Gemeindemitglied. Bei all diesen Selbstgefälligkeiten und schweren Geschützen haben die Beteiligten wohl etwas ganz Wichtiges vergessen: Sie zermalmen mit ihrem eitlen Reden und Gebaren ein einfaches Gemeindemitglied, das nur an der Seite ihres jüdischen Mannes in dieser Gemeinde leben wollte. Was hilft das Geschrei, die Existenz der Juden in Deutschland sei gefährdet, wenn sie mit eigener unbarmherziger Härte in den eigenen Gemeinden Menschen zermalmen, um ihre eigene Macht und Ansehen zu festigen und ihrer Eitelkeit frönen. Da wird das Schma Israel zu einem Schmach Israel! Aber auch das reicht noch nicht.

Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Koblenz und sein Vorsitzender Heinz Kahn scheinen den «Wahnsinn der Normalität» zu kultivieren. Seit über einem Jahr kämpften um die 700 Mitglieder um die Zulassung zur Gemeindevertreterwahl in ihrer Gemeinde. Sie wurden ausgeschlossen, weil sie keine deutschen Staatsbürger sind. Kultussteuer aber «dürfen» sie zahlen.

Auch hier wurde ein Schiedsgerichtsverfahren angestrengt, diesmal vor dem Schiedsgericht beim Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz. Auch hier war Kahn nicht verlegen. Er benutzte einen Passus in der Satzung den §6, in dem es heißt, dass nur «politisch Wahlberechtigte» in der Gemeinde wählen dürften und interpretierte dies so, dass diese Formulierung die deutsche Staatsbürgerschaft für die Wahl in der Gemeinde voraussetzt. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts in Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Joram Moyal, erteilte dieser Auffassung mit Datum vom 17. Oktober 2012 per Beschluss eine Absage und befand den Ausschluss für unwirksam – ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Kahn wurde nun aufgegeben, eine Neuwahl mit allen Gemeindemitgliedern durchzuführen – bis Ende 2012 und unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Bis Februar 2013 soll die Satzung auch geändert werden, wie es dem «deutschen und jüdischen Recht» entspricht.

Man darf gespannt sein, ob Kahn sich dem Schiedsspruch beugen wird. Bis jetzt ignoriert er den Schiedsspruch des Schieds- und Verwaltungsgerichts beim Zentralrat der Juden in Deutschland. Es scheint ihn nicht zu kümmern, mit der Konsequenz, dass das Oberlandesgericht Frankfurt angerufen wurde, um den Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Die Ignoranz und Überheblichkeit eines Einzelnen mag dazu führen, dass demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür der jüdischen Gemeinde in Koblenz steht. Dass Kahn dies zulässt, zeigt, wie sehr sein Hass und sein Anspruch auf Unfehlbarkeit sein Handeln diktieren. Das passt nicht in das Bild der Öffentlichkeit des Vorzeigejuden Kahns.

Uhren im Unrechtssystem ticken synchron

Auch in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf scheinen die Uhren im Unrechtssystem synchron zu ticken. Der Wahnsinn der Normalität hat Methode. Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf reiht sich mit seinem Schiedsgericht und Vorständen in die Kette der Selbstherrlichkeit nahtlos ein. Diese Erfahrung muss ein tiefgläubiges Gemeindemitglied, A.R. (der Name ist der Redaktion bekannt) am eigenen Leib erfahren. Die Drohung mit einem Cherem, mit einem Bann, was den Ausschluss aus der Jüdischen Gemeinschaft bedeutete, ist nur eine der Spielarten von angedachten Sanktionen gegenüber einem Gemeindemitglied, das laut gedacht hatte. Ihm wurde vom Rabbiner mit einem Cherem gedroht, im Beisein eines Rabbiners, der noch nicht einmal im Amt des Gemeinderabbiners war und noch einer anderen Gemeinde angehörte. Ziel war es, dass A.R. eine «Erklärung» unterschreiben sollte, um den Bann abzuwenden. Was war geschehen?

Noch ein Hausverbot

Wieder war ein Rabbiner Anlass für ein Hausverbot. In den jüdischen Gemeinden scheint das Hausverbot ein sehr beliebtes Mittel zu sein, um Kritiker auszuschließen und mundtot zu machen. Der damalige Rabbiner Julian Chaim Soussan, mittlerweile in der Mainzer Jüdischen Gemeinde im Amt, war in den Fokus besorgter Gemeindemitglieder in Düsseldorf geraten, nachdem diese unter anderem auch in der «Badischen Zeitung» vom 22. Januar 2011 über den Artikel «Aufstieg und Fall des Rabbiner» über Benjamin Soussan, Chaim Soussans Vater, gestolpert waren.

A.R., zugleich auch noch in der Funktion eines ehrenamtlichen Gemeinderats, wurde daraufhin tätig und hinterfragte auf Bitten einiger besorgter Gemeindemitglieder, ob denn hier alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Denn, so zitierte die «Badische Zeitung» einen entsprechenden israelischen Artikel vom Oktober 1995, dem aus Marokko stammenden Soussan wurde eine Reihe religiöser Verfehlungen vorgeworfen. Unrechtmäßige Konvertierung oder die Bar Mizwa und Beschneidung seiner Söhne, als seine Frau noch Nichtjüdin war. Wie dem auch sei, der Beit Din in der Schweiz hatte ebenfalls Zweifel bezüglich Soussan geäußert und ihn nicht anerkannt.

Die orthodoxe Rabbinerkonferenz in Deutschland hingegen sprach von einer «einseitigen Rufmordkampagne»: Landesrabbiner Soussan sei ein ordentliches Mitglied der ORD und als Rabbiner anerkannt. Auch als Landesrabbiner bleibe er weiterhin im Amt. Die «Badische Zeitung» reagierte prompt: «Was die Anerkennung Benjamin Soussans als Rabbiner angeht, so steht diese für die IRGB außer Frage: „Rabbiner Benjamin David Soussan ist anerkanntes Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz in Deutschland (ORD). Die IRGB anerkennt grundsätzlich alle Rabbiner der ORD.“ Die ORD selbst spricht von einer  «Rufmordkampagne»: «Soussan ist Gründungsmitglied der ORD. Die Organisation existiert seit 2003. Seit Dezember 2010 ist Soussans Sohn Julien-Chaim im Vorstand. Dokumente, die die Vorwürfe widerlegen, wurden der Badener Zeitung – auch auf Nachfragen – nicht vorgelegt.»

Nach diesem Eklat, dass ein tiefreligiöses Gemeindemitglied auf Anfrage anderer Gemeindemitglieder es gewagt hatte, Rabbiner Julian Chaim Soussan in Frage zu stellen, begann für dieses Gemeindemitglied, was auch schon zuvor anderen widerfahren war: Eine Verleumdungskampagne mit Drohungen und Aufforderungen sich zu entschuldigen. Alles gipfelte im angedrohten Cherem. Rabbiner Julian-Chaim Soussan, der als Einziger hierzu hätte aufklären können, hielt sich bedeckt und wanderte mit einer Abfindung aus der Gemeinde Düsseldorf zur Jüdischen Gemeinde in Mainz ab. Der Vorstandsvorsitzende, Oded Horowitz, empfahl natürlich den Rücktritt des Gemeinderatsmitglieds A.R. von seinem Amt. Weder zwischenzeitliche Bescheinigungen durch andere Rabbiner, die über Soussans Rechtmäßigkeit im Judentum befanden, noch eine unglückliche Erklärung des Gemeindemitglieds A.R., der den Beit Din in Brüssel angerufen hatte, hatten diesen Streit beendet. Der gekränkte, aber nicht für sich selbst sprechende Soussan, überließ dies dem Vorstand und forderte Genugtuung. Das kommt einem bekannt vor.

Da A.R. weitere Repressalien befürchtete, Strafanzeigen, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche – der Vorstand ließ es an Einschüchterungsversuchen nicht unversucht – weigerte er sich, da er aus seiner Sicht nichts Unrechtes getan hatte, eine uneingeschränkte Erklärung abzugeben. Er suchte den Weg des Vergleichs. Dies lehnte der Vorstand ab. Die Entscheidung durch den Ein-Mann-Beit-Din aus Brüssel erschien mehr als fragwürdig, da ein Beit Din notwendigerweise drei Personen voraussetzt. Dieser Rabbiner wiederum auferlegte A.R., Buße und Abbitte zu tun. Das tat er nicht. Was folgte, nach anwaltlicher Aufforderung, den Wahnsinn zu beenden, war schließlich das Hausverbot.

Dabei erklärte sich der Vorstand zur Vollstreckungsbehörde des Ein-Mann-Beit-Din in Brüssel. Auf Empfehlung dieses Beit Din wurde beschlossen, ein Hausverbot zu erteilen mit dem Verbot des Betretens der Einrichtung. So der Vorstand: «Hintergrund dieses Hausverbotes ist, dass Sie sich dem Richterspruch des Beit Din, das Sie selbst in dieser Angelegenheit angerufen haben, nicht beugen wollen. Sobald Sie die Auflagen aus dem Richterspruch erfüllt haben, werden Vorstand und Gemeinderat der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf sich erneut mit der Angelegenheit befassen.»

In seiner Not rief A.R. das in der Düsseldorfer Gemeinde befindliche, gemäß Satzung festgelegte, Schiedsgericht an, welches seitdem durch beharrliches Nichtentscheiden und Schweigen über seine Zuständigkeit rätselt. Am 24. Mai 2012 wurde eine Schiedsklage in der Gemeinde Düsseldorf eingereicht. Mit der Bitte um Vorabklärung der eigenen Zuständigkeit, da es sich um Streitigkeiten mit einem Gemeinderatsmitglied handle. Nun wird A.R. das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden anrufen, um der Gerechtigkeit willen.

Quelle: «Jüdische Zeitung», November 2012
6. Jüdische Gemeinde in Koblenz unterliegt in zwei Schiedsgerichtsverfahren Alois Wasser, Rechtsanwalt 21.10.2012
Vorwort der Redaktion In der letzten Zeit hat das Schieds- und Verwaltungsgerichts beim Zentralrat der Juden in Deutschland, aber auch das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Landesverband jüdischer Gemeinden in Rheinland-Pfalz, zwei präzedenzlose Urteile verkündet, die, falls sie sich verwirklicht werden, sehr viel für die Gleichstellung der Mitglieder der Jüdischen Gemeinden in Deutschland bedeuten können. Der Verfasser, der als Rechtsanwalt in den beiden Prozessen gewonnen hat, berichtet darüber.

Hausverbot gegenüber Sara Asinase und Ausschluss von Nichtdeutschen Juden bei den Gemeindevertreterwahlen in der jüdischen Gemeinde Koblenz waren rechtswidrig.

Das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden, in Person Marc Grünbaum, aber auch das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Landesverband jüdischer Gemeinden in Rheinland-Pfalz, mit seinem Vorsitzenden Yoram Moyal, verdienen Anerkennung.

Am 5.09.2012 hat das Schieds- und Verwaltungsgerichts beim Zentralrat der Juden in Deutschland – Az.: 02-11/018-2010 – dem Vorstandsvorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Koblenz, Dr. Heinz Kahn, bescheinigt, dass das von ihm ausgesprochene Hausverbot gegenüber dem Gemeindemitglied Sara Asinase unverhältnismäßig und unwirksam sei. Das Hausverbot sei sofort aufzuheben. Dr. Kahn, der sich vieler Auszeichnungen berühmt, sein unermüdliches Bestreben und Bemühen, ob der erlittenen Unmenschlichkeit, die er erlitten hat, auch in der Öffentlichkeit als Zeitzeuge zu vergegenwärtigen, ist genauso unmenschlich eigenen Gemeindemitgliedern gegenüber, wenn es darum geht, seine Macht als Vorstandsvorsitzender zu sichern. Da kümmert es ihn wenig, wenn das Gemeindemitglied Sara Asinase weiterhin verunglimpft wird und das Hausverbot, trotz Beschlusses, noch immer als Aushang in der Gemeinde diese anprangert.

So hat jetzt auch das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, mit Beschluss vom 17.10.2012 - 354/11 – Mo/Mo dieser selbstherrlichen Gemeindeführung bescheinigt, dass der Ausschluss von Gemeindemitgliedern, (trotz Einbehalt ihrer Kultussteuer – Anm. d. Verf.), die nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, gegen Art. 3 GG verstößt und unwirksam ist.

So ist dem Gemeindevorstandsvorsitzenden Kahn und deren weiteren Vertreter aufgegeben worden, bis zum 31.12.2012 eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die u.a. zum Gegenstand hat, einen neuen Vorstand und einen Vorsitzenden zu wählen. „Zur Wahl sind diesbezüglich alle wahlberechtigten Mitglieder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zuzulassen.“Damit dürfte die Ära Dr. Heinz Kahn und seinesgleichen sich zu Ende neigen. Bis zum 28.02.2013 ist dann diesem neuen Vorstand aufgegeben, den in Streit befindlichen §6 der Satzung so zu ändern, dass er „mit deutschem und jüdischen Recht“ vereinbar sei. Auch hier seien alle Mitglieder wahlberechtigt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Diese Ergebnisse sind den jüdischen Menschen und Mitgliedern der Gemeinde in Koblenz zu verdanken, die den Mut hatten, sich gegen das Unrecht zur Wehr zu setzen. Es sollte ein Beispiel und Motivation für andere Gemeindemitglieder sein, wo ähnliche Situationen in ihren Gemeinden herrschen, dies nicht einfach hinzunehmen.

Allein in Bielefeld wird „der rechtsfreie Raum“ weiter gepflegt. Der „Ansprechpartner“ Paul Yuval Adam, sowie Irith Michelsohn und Rabbiner Brandt pfeifen auf den Beschluss des Oberen Schieds- und Verwaltungsgericht beim ZdJ. Dieses könnte Zwangsgeld und Ausschluss aus der Gemeinschaft der Juden gegen die Gemeinde Beit Tikwa beschließen.

Ob sich Dr. Heinz Kahn, der ebenfalls das Recht für sich so auszulegen scheint, wie es ihn kümmert, den Beschlüssen als Mitglied der jüdischen Gesellschaft fügen wird, ist zweifelhaft. Im ersten Fall liegt dem OLG Frankfurt a. M. bereits der Antrag vor, den Beschluss, der das Hausverbot aufheben soll und die Anwaltskosten, die die jüdische Gemeinde zu tragen hat, für vollstreckbar zu erklären. Mit der Konsequenz, dass bald der Gerichtsvollzieher vor der Gemeindetür stehen könnte.

Dokumente:

  1. Beschluss vom 5.09.2012
  2. Anlage zum Beschluss vom 5.09.2012
  3. Beschluss vom 17.10.2012
7. Die Heraushebung des Rabbiners aus der Gemeinde nach Art eines „Geistlichen“ Alois Samuel Wasser, Rechtsanwalt 10.03.2012

Im Lehrbuch von I. Elbogen, „Der jüdische G“ttesdienst in seiner geschichtlichen Entwicklung“, von 1931 heißt es, S. 491 Ziff. 6 f. „Erst seit dem letzten Jahrhundert tritt auch der Rabbiner als Beamter der Synagoge in Erscheinung. Bis tief in das Mittelalter hinein sind die Rabbiner überhaupt nicht von den Gemeinden angestellt gewesen, sie waren freiwillige Volkslehrer, anerkannt, wegen ihrer Gelehrsamkeit verehrte Privatleute, die ein Lehrhaus hielten, der Gemeinde ihr Wissen zur Verfügung stellten […]. Und schon damals, 1931 bemerkte der Verfasser „Die Heraushebung des Rabbiners aus der Gemeinde nach Art eines „Geistlichen“ ist eine sehr bedenkliche Seite der fortschreitenden Reform.“ Nur der Reform?

Wohin wir blicken, herrscht oder herrschte Streitigkeit in Gemeinden. Gleichgültig, ob orthodox, konservativ oder liberal. Streitigkeiten in den Gemeinden der Mitglieder untereinander und der Mitglieder untereinander mit Rabbinern oder wegen der Rabbiner. Diese werden angezogen von den Gemeinden, wie die Fleischtöpfe Israels. Je größer die Gemeinde, desto größer der Fleischtopf, desto interessanter die Gemeinde. Sie sind nicht die Lichter der Weisheit in der Nacht, die die Gemeinden, die Gläubigen suchen und finden, sondern die Lichter kommen zu den Gemeinden und Gläubigen selbst und werden dort „vorgefunden“. Nach dem Motto, seit wann kommt die Motte zum Licht?

In Amerika und in Israel selbst dürften sie unauffällig wie die Sterne in der Wüste Negev blinken, wenige unter Vielen. Nicht so in Deutschland. Da suggeriert man den Gemeinden, dass sie ohne den „Rabbiner“ nichts wären. Und diese kommen zu Fuß, per Schiff oder Flugzeug. Die Gemeinde, die reich ist, aufgrund ihrer hohen Mitgliederzahlen, schachert um Rabbiner wie auf dem Basar. Es gibt eine Rankingliste, die den vermeintlich edelsten, wissensensten und weisesten Rabbiner aufweist, bis hin zu dem „Wanderrabbiner“ der von der ZWS gesponsert wird, der Hartz IV – Kandidat unter den Großverdiener-Rabbinern. Zumindest hat er Kilometergeld gesammelt.

Deutschland, das Rabbiner-Einwanderungsland jeglichen Couleurs, mit der Smicha im Reisegepäck, nach dem Motto, Thora für Fortgeschrittene im Gepäck, die Smicha gibt’s um Umsonst, die Weisheit folgt, wenn sie Einen denn auch noch einholt. Wenn da nicht noch der Konkurrenzdruck so hoch wäre. Am besten gleich drei oder vier Smichot im Reisegepäck mit Ausfallversicherung, wenn die eine nicht anerkannt wird, greift halt die nächste. Und wenn das nicht reicht, dann verändern wir halt unseren Lebenslauf und unsere Herkunft ein wenig. Betrug ist uns ja unter Juden nichts Neues, wie war das mit Jakov?

Da verwundert es nicht, wenn ein Schweizer Bet Din entscheidet, dass ein Rebbe gar keiner sei, ein Rabbiner aus den Beneluxstaaten dies widerlegt und ein weiterer Rabbiner sich tot stellt und angeblich auch von nichts weis. Und in Deutschland? Wehe, wer einen Rabbiner kritisiert. Da ist das Geschrei groß und der Turm zu Babel gerät ins Wanken.

Rabbiner kommen und gehen und gar so mancher hinterlässt eine Trümmerlandschaft, eine Wüste in der Gemeinde oder eine wüste Gemeinde. Zerstrittene Gemeindemitglieder, die miteinander wetteifern, wer denn der Verleumder war? Wer hat den unseren lieben Rebbe vergrault? Oder gar aus der gut dotierten Stelle vertrieben? Der Rabbiner streicht die Segel, mit einem nach Innen gekehrten Lächeln, da mit einer Abfindung im Gepäck, er war ja nur missverstanden worden. Die Bösen sind immer die Fragenden. Und diejenigen, die hätten Fragen müssen und blind waren, haben nicht mal die Courage ihre Feigheit einzugestehen. Da schicken sie lieber ein gutgläubiges Gemeindemitglied in die Wüste und schreien laut „laschon ra“ Verleumder. Der Sündenbock halt. Armes Israel? Nein, armes Deutschland.

Wird dann einmal oder zweimal die Identität eines Rabbiners in Frage gestellt, scheint das gesamte Himmelszelt zusammenzubrechen. Natürlich, der Grundsatz, „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, gilt immer noch. Was aber nicht heißt, dass man nicht hinterfragen darf. Was aber, wenn der Hinterfragte schweigt? Auch der Grundsatz,“ nemo tenetur se ipsum accusare“, niemand braucht sich selbst anzuklagen, greift immer noch. Was aber nicht heißt, dass der Infragegestellte nicht auch selbst mit einem Wort alle Zweifel beseitigen könnte. Eine Stellungnahme des Betroffenen selbst? Unerhört. Wenn er selber zu dem Malheur beiträgt oder beigetragen hat? Und aus gekränkten Stolz schweigt oder vielleicht, weil sein Gegenüber doch Recht haben könnte? Eins aber ist sicher.

Das Vertrauen in die Rabbiner wächst nicht. Es scheint so manchen nur ums Geld zu gehen. Deutschland ist ein El Dorado für die Fleischtöpfe Ägyptens geworden. Rabbiner und solche, die sich für solche halten, wachsen wie „Unkraut“ aus dem Boden. Aus Russland über Israel eingewandert oder aus Amerika in das neu „erblühte“ Judentum kommend oder gar aus dem Land der Väter. Da macht „Blüten“ zählen Spaß.

Agrartechnisch im Nachwuchs-Gewächshaus herangezüchtet, wie z.B. über ein Abraham-Geiger-Kolleg, um nur eines zu nennen, durch Institution genormt und mit Sicherheit auf eine Linie gebracht, angeblich ein Wissen vermittelnd, was aber in der Tradition des Judentums immer schon vorhanden war. Wer lesen kann, der lese: den Talmud, Rabam oder im Internet. Dazu braucht man keine Rabbiner.

Das ähnelt den Strukturen der katholischen Kirche. Nicht aus dem Kreis alt ehrwürdiger Rabbiner gewachsen, sondern durch Studien und „akademischer“ Smicha geschmiedet. „Priester“ unter dem Deckmantel des Rabbinertums. Hierarchien, wie die ORD, ARK etc. Hatte nicht ein Rabbiner selbst den Talmud zitiert, Rabbiner Hirsch, und dargetan die Gemeinde sei das Höchste, der Einzelne sei nichts?

Hier in Deutschland aber findet eine Umkehr statt oder ein schleichender Prozess. Denn, Gemeinden und ihren Vorständen wird suggeriert, ohne Rabbiner seid ihr nichts, wisst ihr nichts und könnt ihr nichts. Dürft ihr nichts entscheiden, ohne dass „wir“ Rabbiner unser „placet“ – Einverständnis dazu gegeben haben. Weit gefehlt. Ohne Gemeinde ist der Rabbiner nichts. Da darf man sich nicht wundern, wenn das gewachsene Wissen und Erkennen so mancher Rabbiner unter den Juden, die nicht aus der „Smicha-Kader-Schmiede“ kommen, von den anderen geächtet oder verachtet werden.

Dabei wird eines vergessen: Früher gab es im Judentum Zentren mit einem Rabbiner, dem vom jüdischen Volk die Autorität verliehen worden war und der das Vertrauen der jüdischen Gemeinden genossen hatte. Sein Ruf und seine Weisheit waren maßgeblich für Schüler, gerade diesen Rebbe aufzusuchen. Und die sich wiederum auf diesen dann berufen konnten. So war gewährleistet, dass nur die Würdigsten und Fähigsten Rabbiner auch Schüler ausbilden konnten, die in einer Kette der Tradition standen. Heute wird die Smicha institutionalisiert. Und wer nicht diese akademischen „Smicha-Schmiede“ durchlaufen hat, kann wohl kein „echter“ Rabbiner sein.

Heute gibt es Jeschiwot Teil I und II. Teil III mit Weisheitsabschluss oder Befähigung zum Rabbiner für Fortgeschrittene. Nicht die Weisheit entscheidet, sondern der Geldbeutel der Gemeinden. Damit produzieren die Juden ihr ureigenstes Vorurteil, Juden und das liebe Geld.

Wie wollen Rabbiner, die ihren Sitz nie im Judentum haben konnten, aus der Fülle der Weisheit der Väter schöpfen und diese anderen Juden vermitteln. Die Weihe, Smicha, zum Rabbiner scheint nicht mehr, als die Weihe zum Priester. Akademisch erworbenes Wissen, nicht mehr und nicht weniger. In der Tat, so ist eine Einheitslehre garantiert. Dann befinden wir uns aber in der Dogmenlehre der katholischen Kirche mit ihrem Papst. Oder wie bei der evangelischen Kirche, wo die Gemeinden der Auffassung sind, dass diese bestimmen könnten, was sie möchten. Wozu aber dann einen Rat der EKD (Evangelischen Kirche Deutschlands) und ihre Bischöfe/Innen?

Im Gegenteil, Jüdische Gemeinden mit ihren Vorständen unterstützen noch die Rabbiner und finden es auch noch schick, sich in diesem Wettbewerb zu „prostituieren“, nach dem Motto, wer hat den teuersten, besten und am Marktwert höchst bewährtesten Rabbiner eingekauft?

Das was selbstverständlich ist, Hilfe bei Fragen in der Auslegung der Thora etc. wird als etwas Besonderes hervorgehoben. Als wenn ein Jude nicht wüsste, was eine Mitzwa ist? Wann er Krankenbesuche zu tätigen hätte oder wie er mit seinem jüdischen Nachbarn umzugehen hätte? Kann man nachlesen? Oder muss man dazu eine große Anfrage an die ARK stellen? An die ORD? Von dieser künstlich aufrecht erhaltenen Unsicherheit profitiert nur einer, der Rabbiner. Wissend, das der Babylonische Talmud längst ins Deutsche übersetzt ist? Wer lesen kann, der lese.

Da wird z.B. weiter suggeriert, dass nur über ein Rabbinats Bet Din Entscheidungen, z. B. über einen Giur zu entscheiden wäre, obwohl man im Schulchan Aruch nachlesen kann, dass ein Bet Din aus drei ehrenwerten Männern einer jüdischen Gemeinde gebildet werden kann. Aber trauen sich die Gemeinden dies? Nein. Sie machen sich lieber in die Hosen, weil die Verflechtungen mancher Rabbiner mit dem Zentralrat der Juden oder den Landesverbänden so eng sind, dass der Segen der Fleischtöpfe Israels Schaden nehmen könnte oder unpoetisch ausgedrückt, den Giur-Geldhahn lassen wir Rabbiner uns nicht zudrehen. 950,00 EUR pro Übertritt ist ein Geschäft und Erleichterung, nämlich der Geldbörse. Jetzt verstehen wir, was Rabbiner mit erleichtertem Giur meinen. Das muss auch der frömmste Jude begriffen haben!?

Da wundert es einen auch nicht, wenn einem Rabbiner schon zu Lebzeiten ein Memoriam gesetzt wird in einer Gemeinde und die Bibliothek seinen Namen trägt. Du sollst das Recht nicht beugen, Du sollst kein Ansehen kennen. Da waren in der Tat die Römer und ihre Priester klüger als so mancher Jude, wenn dem siegreichen Feldherr beim Triumphzug durch den Triumphbogen in Rom zugerufen wurde: „Gedenke, dass Du sterblich bist!“

Unterhalten sich Rabbi Schamaj und Rabbi Hillel. Sagt Rabbi Schamaj zu Rabbi Hillel. „Ich hatte heute eine Vision. Unsere Nachkommen und Schüler können ihre Smichot an Schulen und Universitäten kaufen, so wie das Mehl für die Challot beim Müller. Nur sehr sehr viel teurer.“ „Oij“, antwortet Hillel: „Was willst du? Das Mehl ist für die Challot, die Challot sind für den Shabbat und der Shabbat ist uns teuer. Wenn die Smichot an Wert verliert, da es keine Weisen mehr gibt, ist es schlau, sie teuer zu verkaufen. Soll Eliahu es richten.“ Und beide lachten.

8. Es ist ein Skandal! Alois Samuel Wasser, Rechtsanwalt 28.01.2012
Im Auftrag des Ehepaars Michelsohn und Adams, Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld, bemüht Rechtsanwalt Kubatta nunmehr das Obere Schieds- und Verwaltungsgericht mit einem neuen Rechtsinstitut, der „Eingabe“. Das Obere Schieds- und Verwaltungsgericht hätte diese Eingabe nicht einmal annehmen dürfen. Sie ist nicht einmal zu diskutieren, es sei denn, es verfolgt Eigeninteressen.

Denn, nachdem das Obere Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland mit Beschluss vom 8.8.2011 die Unwirksamkeit der Wahlen der Gemeindevertretung und die Unwirksamkeit des Ausschlusses von Gemeindemitgliedern verkündet hatte, muss die Not groß sein. Im dem Jargon des Militärs spricht Kubatta von „Befriedung der Gemeinde“ und möchte mit seiner „Eingabe“ festgestellt wissen, dass immer noch unter dem Aktenzeichen 005/2009, was ja im August 2011 endlich abgeschlossen wurde, ausgerechnet Irith Michelsohn als „kommissarische Vertretung“ bis zu den nächsten Gemeindevertreterwahlen fungieren soll und „im Interesse einer weiteren Befriedung“ der Landesverband, namentlich Hanna Sperling, Zwi Rappoport und Sharon Fehr, als „unabhängige“ Wahlkommission eingesetzt werden soll. Dabei sollen ausgerechnet auf diese Personen, die es als befremdlich und als antisemitisch empfunden hatten, dass ich mein Empfinden der Empörung und des Unverständnisses über die Einstellung des Strafverfahrens gegen Michelsohn und Adam gegen eine Geldstrafe in einem satirischen Leserbrief kommentierte, „unter Abweichung von der derzeit gültigen Wahlordnung und Satzung der Jüdischen Kultusgemeinde „ sämtliche Aufgaben und Befugnisse, „insbesondere die Überprüfung der Wahlergebnisse übertragen werden.

Das wäre ein Skandal ohnegleichen. Die Neufassung des §15 der Satzung des Zentralrats der Juden kennt weder die „Eingabe“ noch die prozessuale Möglichkeit, ein abgeschlossenes Verfahren als „Eingabe“ weiter zu betreiben. Es besteht weder ein Rechtsanspruch hierauf laut eigener Satzung des Schiedsgerichts noch die Notwendigkeit hierzu. Wenn das Schieds- und Verwaltungsgericht seine Beschlüsse nicht zum „Spaß oder Vergnügen“ anderer erlässt, dann brauch es den Beschluss vom 27.03.2009 unter dem Aktenzeichen 0001-2009 nur für vollstreckbar erklären. Denn auch dieser Beschluss ist rechtskräftig und bedarf nur der Umsetzung durch drei benannte unabhängige Personen aus der Gemeinde Köln, Frankfurt und einem Rechtsanwalt aus Bad Soden. Damit wäre dem Rechtsfrieden genüge getan. Alles andere wäre eine Farce. Der Landesverband als eingetragener Eigentümer im Grundbuch der Jüdischen Kultusgemeinde K.d.ö.R, wie Michelsohn verkündete, damit die „Opposition“ die Synagoge nicht verkaufen könnte. Ausgerechnet diese Personen, die bisher kumulativ zusammengearbeitet haben, dass Michelsohn so lange im Amt bleiben konnte, möchten nun alle Rechte und Befugnisse übertragen bekommen und sollen Unparteilichkeit garantieren? Wem wollen sie dies verkaufen?

9. Brief in der Angelegenheit „Gemeinderabbiner und Amtsrabbiner“ Dr. h.c. Brandt von Augsburg und Bielefeld Alois Samuel Wasser, Rechtsanwalt 19.01.2012
Am 18.12.2011 sandte ich einen Brief an den Präsidenten der Gemeinde Augsburgs, Herrn A. Mazo, nach dem meine E-Mail an ihn ebenfalls unbeantwortet blieb. Der Hintergrund war, dass im November/Dezember 2011 Dr. h.c. Brandt in der Israelitischen Kultusgemeinde Augsburg-Schwaben „angehört“ worden sein soll zu den Vorgängen, die im Zusammenhang mit dem Bericht in der Jüdischen Zeitung, „Die Tore der Reue und Umkehr stehen immer offen“ und den offenen Brief an ihn, „Ähnelt das nicht einem Schwindel?“ beide auf diesem Portal nachzulesen. Betroffen ist nach wie vor die Jüdische Gemeinde in Bielefeld und in Augsburg. In dem Brief an A. Mazo habe ich bedauert, dass wir nicht angehört wurden und daher einer eindimensionalen Wahrnehmung und Darstellung durch Dr. h.c. Brandt Vorschub geleistet würde.
Beobachter aus der Gemeinde in Augsburg sollen berichtet haben, dass Dr. h.c. Brandt seine Kritiker als „Wenige oder Einzelne“ abgetan habe, die nur darauf aus seien, seinen „guten Ruf“ und seine „ gute Reputation“ zu schädigen.

Gegen Dr. h. c. Brandt u.a., der sich als „Amtsrabbiner“ von Bielefeld bezeichnet, was immer auch das sein mag, wird laut Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, im Rahmen einer Beschwerde von uns gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Michelsohn, Adam und Brandt, weiter ermittelt, wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. In dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 04.01.2012 heißt es:

„Soweit Sie gegen Dr. Brandt u.a. den Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben haben, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, von dessen Ausgang Sie, soweit gesetzlich vorgesehen, gesondert in Kenntnis gesetzt werden.“

Abgesehen davon, dass es sehr unhöflich ist, nicht zu antworten, scheint es, dass es eine Tendenz bei Verantwortlichen in Jüdischen Einrichtungen gibt, so auch in Augsburg, dass unliebsame Fragen oder Sachverhalte, einfach nicht beantwortet werden und man die Angelegenheit „aussitzt“ und „totschweigt“ bis sie sich totläuft.

Da mir oder uns keine Aussagen direkt aus der Gemeinde in Augsburg vorliegen und ich nur vom Hörensagen mutmaßen kann, habe ich die vermeintlichen Aussagen zum Anlass genommen, um unsere Sichtweise in Bielefeld nochmal kurz dazulegen und uns erneut zu positionieren.

Dr. Brandt soll berichtet haben, er habe mich angezeigt, wegen des Zeitungsartikels in der JZ Ausgabe Juni 2011. Das stimmt nicht, jedenfalls ist dies mir bisher nicht bekannt. Tatsächlich hatte ich einen Leserbrief am 13.09.2010 in der Tagespresse platziert, der die Einstellung des Strafverfahrens gegen den damaligen illegitimen Vorstand in der Jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld zum Thema hatte. Daraufhin hatte Dr. Brandt an die Staatsanwaltschaft Bielefeld geschrieben, ich zitiere auszugsweise:

„...aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes komme ich leider erst heute dazu Ihnen zu schreiben. Mit Zorn und Ärger habe ich von dem Leserbrief eines Rechtsanwaltes Alois Wasser in der Neuen Westfälischen vom 13. Oktober 2010 (Kopie liegt bei) Kenntnis erhalten. Als zuständiger Rabbiner für die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld distanziere ich mich auch im Namen meiner Gemeinde in aller Form von den Vorwürfen und Unterstellungen die der Schreiber gegen Sie und damit gegen die deutsche Justiz erhebt. Ich bin mir sicher, dass dies auch im Sinne aller jüdischen Organisationen und Verbände auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ist. Es ist zutiefst zu bedauern, dass Herr Wasser hier schlimmste antisemitische Klischees bedient und damit nicht nur der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, sondern auch der freien und demokratischen Gesellschaft Deutschlands Schaden zufügt.“

Bis heute blieb Dr. h.c. Brandt die Antwort schuldig, welchen Schaden ich angerichtet hätte?

In einer anderen Angelegenheit vermisst man Dr. h. c. Brandts Aktivitäten. Tatsächlich hatte das Obere Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland, im August 2011 festgestellt, dass die Jüdische Gemeinde in Bielefeld nicht legitimiert und keine ordnungsgemäße, der Satzung entsprechende, Vertretung hat. Heute schreiben wir den Januar 2012. Die Jüdische Gemeinde Bielefelds ist nach wie vor nicht legitimiert, zu handeln. Bis heute sind keine Neuwahlen durchgeführt worden. Der rechtsfreie Raum existiert nach wie vor. Eine Stellungnahme von dem Amtsrabbiner aus Bielefeld, Dr. h.c. Brandt, fehlt bis heute. Dennoch bezieht er nach wie vor ein Honorar von der Gemeinde Bielefeld für sein Kommen. Wodurch legitimiert?

Wieso verurteilt er nicht als Amtsrabbiner die Verhältnisse der jetzigen „Was-auch-immer-Führung“ in Bielefeld und hat sie zuvor nicht verurteilt?

Ist das nicht Amtsmissbrauch des Dr. h. c. Brandts als Rabbiner? Ist dies mit dem Amt des Rabbiners, als Vorsitzender der Allgemeinen Rabbinerkonferenz und als Präsident des Deutschen Koordinierungsrates e.V. (Dachverband christlich-jüdischer Gesellschaften) vereinbar? Fügt nicht dieses Verhalten dem Judentum in Deutschland erheblichen Schaden zu, weil durch dieses Verhalten der Gedanke aufkommen könnte, dass das Rabbineramt in Deutschland einen Freibrief beinhalte oder das Judentum schlechthin?


Man beschädige seine Ehre und seine Reputation?

Im Jahr 1994 bekam Henry G. Brandt durch den Evangelischen Fachbereich der Philipps-Universität Marburg die Ehrendoktorwürde verliehen.

Im Bekenntnis der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat fiel die Universität Marburg mit ihren vielen Unterzeichnenden zu diesem Bekenntnis auf. Das ist eine geschichtliche Tatsache.
Eine weitere Tatsache ist, dass viele evangelische und katholische Theologen, vormals glühende Verfechter des „neuen Herrenstaates“ als treue Lutheraner und treue Diener ihrer Kirche, unbescholten nach dem Dritten Reich an Universitäten, Kirchenlehrstühlen etc. fortlehren und fortbilden konnten, bis hin in die höchsten Ränge. Um nur ein Beispiel zu erwähnen:

Am 3.4.1928 bekennt Otto Diebelius, Theologe -(1949 bis 1961 Vorsitzender im Rat der evangelischen Kirche, EKD und 1954 bis 1961 im Präsidium des Weltkirchenrates) im Ostern-Brief an die Pfarrer: „Ich habe mich… immer als Antisemit gewußt.“ (Quelle: Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich, 3.Auflg. Januar 2011, S.107) und reagiert auf die Hilferufe des Rates der Juden vom 1.4.1933 wie folgt:
„4.4.1933 - Rede des evangelischen Generalsuperintendenten Dibelius über Kurzwelle. Die Rede ist vor allem an die Protestanten der USA gerichtet. Der Boykott gegen die Juden sei "in Ruhe und Ordnung" verlaufen. Die Kirche "kann und darf den Staat nicht daran hindern, mit harten Maßnahmen Ordnung zu schaffen ... Sie werden es erleben, dass das, was jetzt in Deutschland vor sich geht, zu einem Ziele führen wird, für das jeder dankbar sein kann, der deutsches Wesen liebt und ehrt" (zit. nach Beuys, a.a.O., S. 533 f.). (Quelle: Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 4: Die evangelische Kirche und der Holocaust, Wertheim 1999, zit. nach, Fassung vom 15.12.2011;)

Dr. h. c. Brandt scheute sich auch nicht das Bundesverdienstkreuz anzunehmen. Damit reiht er sich in eine Personengruppe ein, deren Auszeichnung mit diesem „Bundesverdienstkreuz“ mehr als fragwьrdig ist.
Wolf Meyer-Erlach, Theologe und Mitarbeit im „Institut zur Erforschung und Beseitigung des Jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“ in Eisenach; ab 1922 Propagandaredner der NSDAP. Lies seinen Namen ändern „… damit er nicht allzu missverständlich jüdisch klinge…“ und - 1963 Bundesverdienstkreuzträger -, (Ernst Klee, Wer war was vor und nach 1945, Meyer-Erlach, Wolf)
oder
Prof. Heinrich Friedrich Wilhelm Weitz, von 1936 bis 1946 Professor der Inneren Medizin und Direktor des Instituts für Zwillings- und Erbforschung an der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik an der Universität Hamburg. Weitz trat 1937 NSDAP bei. Er wurde 1938 Mitglied der SS, aus der er jedoch 1943 auf eigenen Wunsch wieder austrat. Zudem gehörte er dem Senat der Kolonialärztlichen Akademie der NSDAP an. Nach Kriegsende wurde er aus dem Professorenamt entlassen, galt jedoch ab 1950 als emeritiert. Weitz wurde 1959 Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und erhielt 1961 das Große Bundesverdienstkreuz verliehen (Quelle)
Der Hygieniker Karl-Wilhelm Jцtten bekam fьr seine Erfolge in der Staublungenforschung das Bundesverdienstkreuz. In Mьnster trдgt noch heute eine StraЯe seinen Namen. Sein Erfolg: Promotion ьber „Erbhygienischen Untersuchungen an Hilfsschulkindern“. Auf einem Kongress soll er, der sich ansonsten mit der Gewerbehygiene beschдftigt hatte, die Zwangssterilisation Tausender Kinder empfohlen haben.
Quelle: Medizinische Fakultät Münster: Ein Mythos bröckelt, Dtsch Arztebl 2011; 108(20): A-1137 / B-941 / C-941, Billig, Michael.

Wдhrend an anderer Stelle endlich die Fatale Geschichte der „Weiterbeschдftigung“ von ehemaligen NS-Funktionдren aus dem Dritten Reich und nach dem Dritten Reich, wie Theologen, Rassenhygieniker, Дrzten und anderen akademischen „Honoratioren“ der NS-Zeit im Hier und Jetzt vereinzelt endlich wahrgenommen wird und Betroffenheit erzeugt, schien dieses einen Rabbiner Dr. h. c. Brandt nicht zu tangieren. Er nahm geehrt diese „Auszeichnung“ an.

Tangiert hatte es aber eine Inge Meysel oder den kьrzlich verstorbene Horst E. Richter. Ihnen gilt unser Respekt, fьr viele stehend, die das Bundesverdienstkreuz abgelehnt haben. Letzterer hatte es klar ausgesprochen, mit der Begrьndung, dass „zu viele Alt-Nazis“ es erhalten hдtten.

Die Verleihung des Edith Stein Preises an Dr. h. c. Brandt lдsst verwundern oder doch nicht? Dafьr springt die mangelnde Sensibilitдt des Ausgezeichneten ins Auge. Edith Stein wurde am 1. Mai 1987 von Papst Johannes Paul II. in Kцln seliggesprochen. Der Protest jьdischer Mitbьrger blieb ungehцrt, weil Edith Stein nicht als „katholische Mдrtyrerin“ im KZ umgebracht wurde, sondern weil sie Jьdin war.

„Ich bereue sehr daЯ ich mich getauft hab; ich seh noch gar nicht ein, daЯ es mir seitdem besser gegangen sey, im Gegentheil, ich habe seitdem nichts als Unglьck.“ (Heinrich Heine – Brief an Moses Moser am 9. Januar 1826 - Zit. nach HSA, Bd. 20, S. 234.)
10. «Die Tore der Reue und der Umkehr stehen immer offen» Samuel Alois Wasser 06.06.2011
Der Fall der ehemaligen Bielefelder Gemeindevorsitzenden Irith Michelsohn


Im März berichtete die «Jüdische Zeitung» unter der Überschrift «Wieder Schlammschlacht in Bielefeld» über die Klage der ehemaligen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, Irith Michelsohn, gegen ein Gemeindemitglied. Diese Klage hat Michelsohn zwischenzeitlich zurückgenommen. Ein Grund dafür mag gewesen sein, dass sich das Landgericht Bielefeld unzuständig für den Fall erklärte. Das wäre eine Chance gewesen, diesen unseligen Streit auf sich beruhen zu lassen oder wie die Beklagte gefordert hatte, die Angelegenheit vor dem Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden zu regeln. Stattdessen strengte Irith Michelsohn nunmehr ein Schiedsamtverfahren in Bielefeld an, das zwingend vor der Weiterführung einer Klage vor dem Amtsgericht angerufen werden muss. Die von mir verteidigte Beklagte hat eine Verhandlung vor diesem Schiedsamt abgelehnt. Das Verfahren bleibt also offen. Worum geht es Irith Michelsohn? Beleidigung? Ehrverletzung? Was hat die Beklagte «verbrochen»?

Um das Ansehen als Vorstand in der Bielefelder Gemeinde kann es Irith Michelsohn nicht mehr gehen, denn in der Märzausgabe 2011 der Gemeindezeitung wurde ihr Rücktritt vom Vorstandsamt bekanntgegeben.

Viele Beobachter wurden von Michelsohn Rücktritt als Vorstandsvorsitzende überrascht. Der Grund liege, so hieß es damals, in § 4 der Gemeindesatzung. Aufgrund ihrer Heirat mit Paul Yuval Adam sei sie, so Michelsohn, gezwungen gewesen, ihr Amt niederzulegen. Die Berufung auf § 4 der Satzung als Rücktrittsgrund ist rechtlich jedoch nicht nachvollziehbar. Vielmehr, so aus dem Umkehrschluss der Norm, Adam als Vorstandsmitglied zurücktreten müssen, da er der Jüngere des Ehepaars ist. Die Satzung besagt, dass bei der Wahl von Ehepartnern in die Gemeindevertretung, der jüngere Partner ausscheiden muss.

Ebenso überraschend wurde damals mitgeteilt, dass das kooptierte, also nicht in die Gemeindevertretung gewählte Mitglied, Katharina Lustgarten, mit Datum vom 17. Januar 2011 nachgerückt und als Zweites Vorstandsmitglied gewählt worden war. Katherina Lustgarten, die unerwartet und ohne nähere Begründung Ende März 2011 von diesem Ehrenamt zurückgetreten war, folgte Elena Kolmakova. Wer allerdings geblieben ist, ist Irith Michelsohn. Nach wie vor ist sie in ihrem Büro präsent und Ansprechpartnerin für Gemeindemitglieder.

Geschäftsführerin der UPJ

Bei Irith Michelsohn handelt es sich nicht um irgendein beliebiges Gemeindemitglied. Denn neben ihren Funktionen in der Bielefelder Gemeinde hinaus, ist sie die Geschäftsführerin der Union Progressiver Juden (UPJ). Ihr Einfluss in der Union ist groß. Den Sitz der Geschäftsführung verlegte sie nach Bielefeld, in eine angrenzende Seitenstraße zur neuen Synagoge «Beit Tikwa». Wenn man ihr Glauben schenken darf, sei sie die einzige «Jüdin», bei Sitzungen der Innenministerkonferenz der Länder in Berlin. Sie entscheide mit über die Einreise und Aufnahme von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion.

Jemand, der so viele wichtige Positionen innehat, muss dementsprechend qualifiziert sein.
Vom 13. bis zum 16. März 2008 fand in Wien ein Kongress der European Region, World Union for Progressive Judaism statt. Unter der Rubrik «Biographies – Speakers and presenters» findet sich auf der Seite 16 des Infoblattes auch ihre beeindruckende Lebensgeschichte wieder: 1976 Abschluss eines Wirtschaftstudiums. Anschließend, ein Abschluss in Japanischen Studien. Außerdem spricht sie viele Sprachen. 1986 wurde sie Abteilungsleiterin im Bereich Marketing einer Softwarefirma. Seit dem Jahr 2000 war Michelsohn Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Bielefeld und seit 2004 Geschäftsführerin der Union Progressiver Juden. Im Jahr 2005 erwarb sie gemeinsam mit Adam die Jüdische Verlagsanstalt Berlin mit Sitz in Enger bei Herford.

Was in dieser Darstellung nicht zum Ausdruck kommt, sind die empfindlichen Punkte in der Lebensgeschichte der Irith Michelsohn. Aufgrund eines Briefes der Beklagten an Rabbiner Henry G.
Brandt, in dem es hieß: « […] wussten Sie, dass sie [Michelsohn, d. Red.] genauso wie ihre Schwester und Kindern von Geburt an Katholikin waren?» verlangte Irith Michelsohn sofort die Unterlassung dieser Behauptung und wenig später folgte die Klage gegen diese Behauptung. Warum?

Der Großvater Irith Michelsohns, Dr. Dr. jur. Justin Michelsohn, war ein zum Katholizismus konvertierter Jude. Er reiste mit seiner Familie nach Israel aus und kam in den 50er Jahren wieder zurück nach Deutschland. Dies geht aus dem Auszug der Chronik «Biographische Bruchstücke jüdischer Wilhermdorfer» hervor, die im Internet nachzulesen ist.

Auch Justins Michelsohns Frau Carola war offenbar katholisch. Zumindest wird sie nicht in der Chronik, die nur jüdische Bürger aufzählt, als Ehefrau erwähnt.

Irith Michelsohn selbst wurde, wie aus ihrer Heiratsurkunde (Standesamt Fürth – Nr. 308) hervorgeht, am 29. Juni 1953 in Tel Aviv geboren. In der Heiratsurkunde ist sie mit der Konfession «katholisch» ausgewiesen (Gesundheitsamt Tel Aviv). Weiter sind Erstkommunion und Firmung in den 60er Jahren in Fürth durch ihre Schwester Marga und das katholische Pfarramt «Unsere Liebe Frau» bezeugt.

Aktive Katholikin und Millionenerbin

Michelsohn hat über Jahre hinweg an den Aktivitäten der katholischen Jugendgruppe in Nürnberg teilgenommen. Der Pfarrer, der ab 1964, damals noch als Kaplan, die Jugendgruppe leitete, bestätigt dies. In Nürnberg erhielten Marga und Irith Michelsohn eine gute katholische Erziehung, die für beide im Besuch der «Schule der Englischen Fräulein» in Nürnberg gipfelte. Auch die kirchliche Heirat wird von ihrem Ex-Mann bestätigt: «Ich habe Irith 1974 katholisch geheiratet, alle unsere drei Kinder sind katholisch getauft.»

Ab 1986 war Irith Michelsohn dann in der katholischen St. Jodokus Gemeinde in Bielefeld aktiv. Bei der katholischen «Marienschule der Ursulinen» in Bielefeld war sie als Verwaltungsangestellte angestellt. In dieser Zeit, so erklärte ihr Ex-Mann, trat Irith Michelsohn dann allerdings auch ein Millionenerbe an. Er erklärte, eines Tages sei die Steuerfahndung Bielefeld zu ihm gekommen, da wegen Erbschaftssteuerhinterziehung gegen seine Ex-Frau ermittelt werde. Er selbst war von den Ermittlungen nicht betroffen.

Dieses Millionenerbe könnte auch das Motiv für Michelsohns plötzlichen Eintritt in die jüdische Gemeinde Bielefeld gewesen sein. Die Tür öffnete ihr der damalige Landesrabbiner von Westfalen-Lippe, Henry G. Brandt.

Von heute auf morgen wurde Irith Michelsohn am 29. Juni 1999 – dem Tag des Aufnahmeantrags – Mitglied der Jüdischen Gemeinde Bielefeld. In seinem Schreiben an die Gemeinde, welches 2010 als Flugblatt in der Gemeinde verteilt wurde, bat Rabbiner Brandt ausdrücklich: «Ich bitte Sie und empfehle auf Antrag Frau Irith Raub-Michelsohn […] in die Jüdischen Gemeinde aufzunehmen. Sie ist Jüdin aufgrund der Geburt von einer jüdischen Mutter […] In diesem Fall bitte ich Sie auf keinem Fall dem Einwohnermeldeamt oder irgendeiner anderen Stelle den Beitritt von Frau Raub-Michelsohn in die Jüdische Gemeinde mitzuteilen. Ich habe mich eingehend mit den Gründen dafür befasst und deshalb dieses Begehren als legitim angesehen.»

Doch der Beitritt war alles andere als «legitim», es handelt sich schlicht um einen Betrug. Zunächst drängt sich die Frage auf, wieso der damalige Landesrabbiner Brandt um die Aufnahme «bitten» musste, wenn Irith Michelsohn doch Jüdin war? Die Satzung der Jüdischen Gemeinde in Bielefeld sieht ausdrücklich vor, dass jeder im Gemeindegebiet lebende Jude automatisch und umgehend Gemeindemitglied werden kann – es sei denn legt fristgerecht Widerspruch dagegen ein.
Irith Michelsohn war zum Zeitpunkt ihres «Beitritts» in die Jüdische Gemeinde jedoch noch katholisch. Sie wurde am 28. Juni 1999 durch Rabbiner Brandt aufgenommen. Denn laut Auskunft des Amtsgerichts Bielefeld, trat Irith Michelsohn jedoch erst am 20. Dezember 1999 aus der katholischen Kirche aus.

Im Judentum gilt nach wie vor der Satz, der vom letzten großen Sanhedrin im Februar 1807 in Paris formuliert wurde: «Din Malchute Din» – «Es gelte das Gesetz des Landes». Man kann nicht zugleich zwei Religionsgemeinschaften angehören. Das deutsche Gesetz lässt eine Doppelkonfession nicht zu.
Über diese Problematik hat sich auch Gabriel Miller, der bei den Lesern von «hagalil.com» längst gut bekannt ist, durch die Website «juedisches-recht.de», geäußert, wo er Anfragen, die in Bezug zum jüdischen Recht stehen, beantwortet. Auch aus seiner Sicht ist eine Aufnahme, wie sie von Rabbiner Brandt vorgenommen wurde, unzulässig: «Christen können nicht jüdisch und Juden nicht christlich sein.» und «Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Fragen wurden gestellt: Sind die Kinder einer Jüdin, die vor der Geburt der Kinder zu einer anderen Religion übertrat, halachisch jüdisch? Antwort: 1. Nein! Sobald eine Jüdin eine andere Religion angenommen hat, ist sie keine Jüdin mehr. Die Kinder, die sie zur Welt bringt, sind also keine Juden. 2. Das jüdische Religionsgesetz kennt zwar keinen Austritt aus dem Judentum, jedoch ist die Konversion zu einer anderen Religion mit dem Verlust der Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft verbunden.»

Das Oberste Gericht in Israel entschied mit einer Mehrheit von vier Richtern gegen einen, dass der Jude Rufeisen, der als Sohn einer jüdischen Familie in Polen geboren worden war, nachdem er zum Katholizismus konvertierte, nach dem Gesetz des Staates Israel nicht als Jude gelten könne, berichtet auch Shlomo Sand, israelischer Professor für Geschichte an der Universität Tel-Aviv, in seinem letzten Buch «Die Erfindung des Jüdischen Volkes». Diese Entscheidung des Obersten Gerichts kann ich nicht unterstützen. Denn im Vergleich zu einer Irith Michelsohn hatte Rufeisen eine jüdische Vergangenheit und Identität. Rufeisen war 1922 geboren worden und hatte sich schon früh einer zionistischen Jugendbewegung angeschlossen. Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, schloss er sich den Partisanen an und rettete viele Juden. Irith Michelsohn war in einer katholischen Jugendgruppe und, im Gegensatz zu Rufeisen, auch nicht jüdisch erzogen worden.

Der Satz, welcher vom Rabbiner Brandt 1999 in seinem Schreiben wohlweislich nicht hinterfragt wurde lautete: «Sie ist Jüdin aufgrund der Geburt von einer jüdischen Mutter[…]», wurde infolge seiner Autorität nicht in Frage gestellt. Irith Michelsohns Schwester erklärt aber in einer E-Mail vom 7. März 2011, dass ihre Eltern in Tel Aviv von einem katholischen Pater aus Jerusalem getraut wurden.

Ein Giur wäre nötig gewesen

Irith Michelsohn hätte eigentlich konvertieren, einen Giur machen müssen. Das hätte sie aber auch nicht im Nachhinein gekonnt. Durch Rabbiner Brandt wurde sie jedoch als vermeintlich schon immer im Judentum seiend aufgenommen. Es hätte zudem jedoch einen nicht aufzulösenden Widerspruch zu seinem Schreiben aus dem Jahr 1999 dargestellt, hätte Michelsohn vor einem Beit Din nachträglich um Aufnahme gebeten.

Michelsohn, die erst ein halbes Jahr später aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, ist nach diesen eindeutigen Aussagen also keine Jüdin gewesen – und ist es bis heute nicht.
Dieser damalige Betrug, mag er auch juristische gesehen «verjährt» sein, hat also bis heute Folgen. So ist es nicht verwunderlich, das Rabbiner Brandt, unter Missachtung seines Amtes und seiner Funktion als Vorsitzender des Beit Din der Allgemeinen Rabbiner Konferenz immer wieder gezwungen war, Kritik, die in Bezug auf Irith Michelsohn geäußert wurde, entgegenzutreten.
So behauptete Brandt angesichts einer öffentlichen Diskussion in der Gemeinde Bielefeld über sein Schreiben von 1999: «Der in einem der Berichte erwähnte Brief von 1999 stammte von mir. Er verfolgte die Absicht, den Arbeitsplatz von Frau Michelsohn, die damals eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder war, zu sichern, bis sie eine neue Stelle finden konnte. Die damalige Empfehlung, sie in die Gemeinde aufzunehmen beweist, dass ihr jüdischer Status auch zu jener Zeit nicht in Frage stand». Nur hatte er verschwiegen, dass Irith Michelsohn zu diesem Zeitpunkt noch bei den Ursulinen in der Marienschule in Bielefeld angestellt und katholisch war.

Im Gemeindebrief der jüdischen Kultusgemeinde Bielefelds vom Juni 2010 lässt er weiter verlautbaren: «Ich sehe mich veranlasst im Lichte des neunten Gebots die Verleumdungskampagne die gerade gegen unsere Vorsitzende, Frau Irith Michelsohn läuft, aufs Schärfste zu verurteilen. Unverständlich ist mir die schändliche Tatsache, dass die Bielefelder Lokalpresse sich, anscheinend so genüsslich wie unrecherchiert, instrumentalisieren lässt. Ihre Kinder gingen zwar in das katholische Gymnasium – anscheinend eine der besten Schulen in Bielefeld – aber das bedeutete doch nicht, dass sie nicht jüdisch waren und sind. Für die jüdischen wie nichtjüdischen Verleumder habe ich aber
auch einen Hoffnungsschimmer: Die Tore der Reue und der Umkehr stehen auch ihnen immer offen.»

Anlass war Irith Michelsohns eigene Aussage, im «Westfalen-Blatt» wiedergegebene Aussagen: «Zwar habe sie ihre Kinder katholisch erzogen, da ihre Mutter aber Jüdin gewesen sei, […]».
Als Vorsitzender der Allgemeinde Rabbiner Konferenz veranlasste Rabbiner Brandt zusätzlich eine Bescheinigung mit Datum vom 6. Juni 2010: «Ich bestätige hiermit im Namen des Beit Din der Allgemeinen Rabbiner Konferenz Deutschlands, dass Frau Irith Michelsohn, geb. 29.06.1952, in jeder Hinsicht Jüdin ist […]». Das Datum, das sei nur nebenbei erwähn, ist falsch, Michelsohn wurde 1953 geboren.

Auch der Landesverband hielt sich zurück. Michelsohns undemokratisches und rechtswidriges Verhalten in der jüdischen Gemeinde, lies den Landesverband lediglich seine «Bedenken und Sorge» ob ihres Handeln äußern. Immerhin geschah dies schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt.
So schrieb der Vorstand des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Westfalen, namentlich Hanna Sperling und Zwi Rappoport, bereits am 7. Oktober 2002 an Irith Michelsohn: «[…] Wie uns mitgeteilt wurde, wurde Herr P. in der Gemeindeversammlung vom 03.10.2002 als Vorsitzender der Gemeindevertretung abgewählt. Wir bedauern sehr, dass Sie unseren Vorschlag nicht angenommen, sondern es stattdessen vorgezogen haben, eine rechtswidrige Abwahl in die Wege zu leiten bzw. zuzulassen. Diese Entwicklung erfüllt den Landesverband mit tiefer Sorge. Wir können uns nicht vorstellen, sehr geehrte Frau Raub-Michelsohn, dass Sie kein Interesse haben, Frieden in der Gemeinde zu bewahren, der auch als Element der Demokratie eine Opposition zulässt. Solche Entwicklungen der Ereignisse bereiten uns Sorgen. Augenscheinlich befasst sich die Gemeinde Bielefeld nicht mit den dringenden Problemen der Integration ihrer Mitglieder und der Erfüllung ihrer sonstigen satzungsgemäßen Verpflichtungen, sondern reibt sich in sonstigen Querelen und Machtkämpfen auf.»

Michelsohns «Verdienste» als Vorsitzende

Zwi Rappoport hielt die Laudatio im Namen des Landesverbandes, ob ihrer «Verdienste» für die Jüdische Gemeinde in Bielefeld, als Michelsohns offiziell verabschiedet wurde.
Ihr Handeln hatte jedoch keine Konsequenzen. Die Schlagzeilen in Bielefeld waren in den letzten Jahren mit Negativberichten gefüllt. Rabbiner Brandt bemühte sich, die «Brände» zu löschen. Diesmal stand eine Anklage gegen Michelsohn und Adam wegen des Verdachts der Veruntreuung im Vordergrund. Überraschend, nicht nur für die Bielefelder Bevölkerung, wurde das Verfahren gegen Auflage einer Geldbuße gegen Beide eingestellt.
Die Geldauflage in dem erwähnten Prozess fiel mit 750 Euro pro Person so gering aus – es ging immerhin um einen Streitwert von rund 23.000 Euro, dass ein satirisch gehaltener Leserbrief des Verfassers dieses Unverständnis in der Bevölkerung widerspiegelte.

Daraufhin beschwerte sich Rabbiner Brandt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld über diesen Leserbrief, den ich [???] in satirischer Form geschrieben hatte und die Einstellung des Verfahrens karikierte und kritisierte. Ich würde, so Brandt, dem deutschen Judentum und der deutschen Demokratie «schweren Schaden» zufügen und das «Ansehen der Justiz desavouieren», so der Rabbiner unter dem Briefkopf der Allgemeinen Rabbinerkonferenz als Vorsitzender des Beit Din. Worin der Schaden liegen sollte, führte er nicht aus. Die wohl beabsichtigte Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen mich lief jedoch ins Leere. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld teilte mit, dass er nicht Gegenstand einer Ermittlung sei. Worin der Schaden liegen sollte, wurde bis heute nicht beantwortet. Ein Wort des Rabbiners gegen Michelsohn oder Adam fand sich nicht in dem Schreiben.
Dabei erklärte er, der Rabbiner sei verantwortlich für die Gemeinde, laut einem Interview mit «BR-Online» vom 29. März 2005: «Vom Titel her, aber auch von der Intention her ist er [der Rabbiner, d.Red.] Lehrer. Er ist sozusagen der Lehrer, der Meister in der Gemeinde im religiösen Bereich, auch im ethisch-moralischen Bereich. Er ist ein Primus inter pares (Erster unter Gleichen) […]. Er ist wirklich der spirituelle Führer seiner Gemeinde.»

Der Landesverband, in Person von Zwi Rappoport, sah sich sogar befleißigt, diesen Leserbrief als «antisemitisch» zu empfinden und auch seine Wortwahl war mit Schadenszufügung der deutschen
Demokratie und des deutschen Judentums verbunden. Wie Rabbiner Brandt blieb auch Zwi Rappoport einer Antwort, worin der «Schaden» liegen soll, schuldig.

So heißt es in dem Schreiben vom 21. Oktober 2010: «Im Übrigen haben wir mit großem Befremden Ihren Leserbrief an die Neue Westfälische vom 13.09.2010 zur Kenntnis nehmen müssen. Mit Ihren Verunglimpfungen der Justiz einerseits und der jüdischen Gemeinschaft andererseits, fügen Sie der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland schweren Schaden zu. Wir hätten nicht erwartet, dass ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde einen solchen beschämenden Brief in die Öffentlichkeit bringt. Wir empfinden Ihren Brief als antisemitisch» Unterzeichnet wurde das Schreiben von Hanna Sperling, Zwi Rappoport und Sharon Fehr. Mitglieder des Internetforums «Freie Jüdische Meinung.de» protestierten gegen diese einseitige Verurteilung.

Auch der Vorstandsvorsitzende der Union Progressiver Juden, Jan Mühlstein, sah keinen Handlungsbedarf. Mühlstein, darauf angesprochen, dass es doch der Union schaden könnte, wenn sie mit dem Negativimage ihrer Geschäftsführerin belastet würde, äußerte sich in einem Schreiben vom 23. Juni 2010 folgendermaßen: «[…] Ich kann Ihnen versichern, dass der Vorstand der Union progressiver Juden in Deutschland seine Aufgabe als Arbeitgeber ernst nimmt und hierfür auch bei Bedarf rechtlichen Rat einholt. Über seine Tätigkeit wird der Vorstand sowie seine einzelnen Mitglieder der UPJ Rechenschaft ablegen […].»

Irith Michelsohn ist nach wie vor als Geschäftsführerin bei der Union Progressiver Juden (UPJ) tätig. Paul Yuval Adam sitzt im Vorstand der Union und ist für religiöse Betreuung zuständig.
Da fällt es kaum noch ins Gewicht, das im Jahr 2009 die Wahlergebnisse zur Gemeindevertretung in Bielefeld nicht bekannt gegeben wurden. Bis heute wissen die Gemeindemitglieder nicht, wie viele Stimmen auf Irith Michelsohn und andere entfallen sind.

Der ständige Verstoß gegen satzungsrechtliche Normen über drei Jahre hinweg, die unterlassenen Einberufungen der jährlich gebotenen Gemeindevertreterversammlung, die Verabschiedung von Finanzhaushalten und Entlastungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 aus «eigenem» Recht und offenbar mit Kenntnis des Gemeinderabbiner Brandts, zeigt die Eigenmächtigkeit und Willkür der Auslegung von Gesetz und Recht. Selbst die Kritik an der Spendeneinnahmepraxis beantworteten Michelsohn und Adam mit dem Satz: «Müssen wir für die Nichtjuden transparenter werden?» Einen anderen Verein, der sich derartiges erlauben würde, hätte man längst aufgelöst.

Alois Samuel Wasser ist Rechtsanwalt in Bielefeld

„Jüdische Zeitung“, Nr. 64, Juni 2011
11. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht! Alois Samuel Wasser 01.03.2010

Als Gemeindemitglied von Beit Tikwa, der Kultusgemeinde in Bielefeld, lese ich immer wieder mit Erstaunen, wie undemokratisch wir sein sollen? Was ist dran an diesen Vorwürfen?

Meine eigene persönliche Meinung als einfaches Gemeindemitglied dieser Gemeinde, aber auch als Jurist, ohne den Anspruch der Vollständigkeit rechtlicher Ausführungen oder den Anspruch auf Absolutheit einer Wahrheit zu erheben, ist:

- Demokratie ist vorhanden, aber nur dann effektiv, wenn sie auch gelebt wird.

- Demokratie ist machbar, aber sie muss gelebt werden. Dazu muss man aber wissen, wie eine Gemeinde rechtlich strukturiert sein kann; welchen Rechtsraum sie bietet und wie man diesen Rechtsraum ausschöpfen kann.

- Grundsätzlich ist jede Religion frei von jeder Rechtsform. Möchten sich ihre Mitglieder aber organisieren und am Rechtsleben in Deutschland teilnehmen, gibt es zwei bevorzugte Rechtsformen. Die des Idealvereins nach dem BGB als nichtwirtschaftlicher Verein und als Köperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Konzentrieren wir uns auf die K.d.ö.R.

- Diese Körperschaft ist keine wirkliche K.d.ö.R. im staatlichen Sinne, die also staatliche Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt, sondern als K.d.ö.R. eigener Art anzusehen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegt. Lediglich die Verleihung des Status als K.d.ö.R. oder die Satzung, etc. bedürfen der Prüfung und Genehmigung durch den Staat. Das Selbstbestimmungsrecht der religiösen Gemeinde verbietet daher jegliche Staatsaufsicht in der Form der Fach- und/oder Rechtsaufsicht. Diese Rechtsform bietet für religiöse Gemeinschaften autonomes Handeln und Selbstverwaltung, wie z.B. die Erhebung der Kultussteuer, Satzungshoheit, Zuordnung der Mitgliedschaft zu der zugehörigen Gemeinde aufgrund der Ortsansässigkeit, um nur einige zu nennen. Diese Gemeinde als K.d.ö.R. ist also völlig autonom.

- Autonomes Handeln muss aber dort hinterfragt werden können, wo es sich jeder Kontrolle entziehen möchte oder sogar entziehen könnte, d. h, wenn Aufsicht und Kontrolle fehlten oder ins Leere liefen.

- Fehlt eine Aufsicht und Kontrolle durch den Staat, müsste die Gemeinde umso mehr selbst gefordert sein, diese Kontrolle und Aufsicht zu übernehmen. Wie sollen z.B. Satzungsverstöße geahndet werden, wenn keine Kontrolle oder Aufsicht vorhanden ist? Der Weg über das Gericht, z.B. einem Schied- und Verwaltungsgericht scheint nur dann Sinn zu machen, wenn sich alle Parteien verpflichtet hätten, sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen. Fehlt es an dieser einvernehmlichen Unterwerfungserklärung, z.B. in der Satzung der Gemeinde selbst oder durch die Parteien nicht erklärt, könnte ein Urteilspruch ins Leere laufen, vielleicht auch wegen mangelnder Durchsetzbar- bzw. Vollstreckbarkeit. Eine Aufsicht durch den Landesverband wäre nur dann effektiv, wenn er ein rechtliches Regulativ besitzen würde, das ein Eingreifen im Rahmen einer Fach- und/oder Rechtsaufsicht gegenüber einer Gemeinde erlauben würde. Die Frage, die sich stellt ist, ob dies von beiden Seiten gewünscht wird?

- Die Verantwortung verbleibt also zunächst in der Gemeinde selbst.

- Die Aufsicht und Kontrolle muss daher über die Gemeinde selbst, über ihre Satzung erfolgen. Diese (damit habe ich unsere Satzung im Sinn) bietet jedem demokratisch gesinnten Mitglied den Ort des Handelns. Diese regelt u.a. die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder und bestimmt im Rahmen der Selbstverwaltung ihre Organe. Das höchste Organ ist die Gemeindeversammlung. Jedes einzelne Gemeindemitglied ist Teil dieses wichtigen Organs - der Gemeindeversammlung. Ohne dieses Organ können die anderen Organe nicht existieren.

- Es folgen die Gemeindevertretung und dann der Vorstand. Die Aufgaben der Organe sind eindeutig geregelt. Zum Bsp., dass einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung durch den Vorstand einzuberufen ist, vor der u.a. der Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Jahr abzugeben ist.

- Kontrolle und Aufsicht obliegen also den Gemeindemitgliedern selbst in Form des Organs der Gemeindeversammlung.
- Was würde z.B. passieren, wenn in einer Gemeinde über Jahre keine Gemeindeversammlung einberufen würde? Wären die Gemeindemitglieder dann rechtlos? Nein. Es liegt an den Gemeindemitgliedern selbst, ihre Rechte einzufordern, über die Gemeindeversammlung. Würde nichts passieren und man würde Satzungsverstoße einfach hinnehmen, dann müssten sich doch die Gemeindemitglieder fragen lassen, wie groß ihr Interesse an ihrer Gemeinde ist, um ihre demokratischen Rechte als Mitglieder, als satzungsbestimmtes Organ, wahrzunehmen? Liegt es nicht am mangelnden Interesse, dann vielleicht an Unkenntnis? Dieser kann man abhelfen.

- Liegt es an einer inneren Uneinigkeit in der Gemeinde selbst, profitieren diejenigen Gruppen davon, die sich diese Uneinigkeit zu nutzen machen können. Das können Mehrheiten, aber auch Minderheiten sein.

- Gemeindemitglieder, können nur dann demokratische Prozesse bewegen und leben, wenn sie diese auch in ihrer Gemeinde wollen, gemeinsam, in sich einig. Gleichgültigkeit, Resignation oder Uneinigkeit hat noch nie etwas bewegt.

- Kommt z.B. ein Vorstand oder eine Gemeindevertretung ihren Pflichten aus der Satzung nicht nach, hat die Gemeindeversammlung das Recht auf ihre Einberufung; es reicht oft eine Minderheit an stimmberechtigten Mitgliedern aus, um eine solche nun „außerordentliche“ Gemeindeversammlung innerhalb einer kurzen Zeit einzufordern. Hier ist der Platz der Auseinandersetzung, der Abstimmung und Entscheidung.

- Jedes einzelne Gemeindemitglied ist daher gefordert und sollte sich mit seiner Stimme einbringen oder diese einfordern. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht! Wer das vergisst, sollte sich überlegen, ob sein Platz hier ist, in unserer Gesellschaft, im Lebensraum des Grundgesetzes.

- Das Gemeindemitglied bewegt nichts, wenn es demonstrativ seiner Gemeinde fern bleibt oder zu Gemeindewahlen nicht kommt. Die Demokratie lässt natürlich diese Art des Protestes zu. Aber nicht immer ist Passivität der richtige Weg, wenn man etwas verändern möchte.

- Entscheidet man sich aber für diesen Weg, muss jedes Gemeindemitglied, das passiv ist und war, hinnehmen, wie bei den großen politischen Parteien auch, dass das Wahlergebnis und andere Entscheidungen anders ausfallen, als man sich diese vielleicht gewünscht hätte. Auch das ist Demokratie.

- Jeder muss sich daher selber fragen lassen, was sein Beitrag zur Demokratie in seiner Gemeinde ist und welche Möglichkeiten er nutzt. Es liegt also an uns, ob Demokratie machbar ist oder nicht, ob sie gelebt werden kann.

12. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht! Alois Samuel Wasser 01.03.2010

Als Gemeindemitglied von Beit Tikwa, der Kultusgemeinde in Bielefeld, lese ich immer wieder mit Erstaunen, wie undemokratisch wir sein sollen? Was ist dran an diesen Vorwürfen?

Meine eigene persönliche Meinung als einfaches Gemeindemitglied dieser Gemeinde, aber auch als Jurist, ohne den Anspruch der Vollständigkeit rechtlicher Ausführungen oder den Anspruch auf Absolutheit einer Wahrheit zu erheben, ist:

- Demokratie ist vorhanden, aber nur dann effektiv, wenn sie auch gelebt wird.

- Demokratie ist machbar, aber sie muss gelebt werden. Dazu muss man aber wissen, wie eine Gemeinde rechtlich strukturiert sein kann; welchen Rechtsraum sie bietet und wie man diesen Rechtsraum ausschöpfen kann.

- Grundsätzlich ist jede Religion frei von jeder Rechtsform. Möchten sich ihre Mitglieder aber organisieren und am Rechtsleben in Deutschland teilnehmen, gibt es zwei bevorzugte Rechtsformen. Die des Idealvereins nach dem BGB als nichtwirtschaftlicher Verein und als Köperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Konzentrieren wir uns auf die K.d.ö.R.

- Diese Körperschaft ist keine wirkliche K.d.ö.R. im staatlichen Sinne, die also staatliche Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt, sondern als K.d.ö.R. eigener Art anzusehen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegt. Lediglich die Verleihung des Status als K.d.ö.R. oder die Satzung, etc. bedürfen der Prüfung und Genehmigung durch den Staat. Das Selbstbestimmungsrecht der religiösen Gemeinde verbietet daher jegliche Staatsaufsicht in der Form der Fach- und/oder Rechtsaufsicht. Diese Rechtsform bietet für religiöse Gemeinschaften autonomes Handeln und Selbstverwaltung, wie z.B. die Erhebung der Kultussteuer, Satzungshoheit, Zuordnung der Mitgliedschaft zu der zugehörigen Gemeinde aufgrund der Ortsansässigkeit, um nur einige zu nennen. Diese Gemeinde als K.d.ö.R. ist also völlig autonom.

- Autonomes Handeln muss aber dort hinterfragt werden können, wo es sich jeder Kontrolle entziehen möchte oder sogar entziehen könnte, d. h, wenn Aufsicht und Kontrolle fehlten oder ins Leere liefen.

- Fehlt eine Aufsicht und Kontrolle durch den Staat, müsste die Gemeinde umso mehr selbst gefordert sein, diese Kontrolle und Aufsicht zu übernehmen. Wie sollen z.B. Satzungsverstöße geahndet werden, wenn keine Kontrolle oder Aufsicht vorhanden ist? Der Weg über das Gericht, z.B. einem Schied- und Verwaltungsgericht scheint nur dann Sinn zu machen, wenn sich alle Parteien verpflichtet hätten, sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen. Fehlt es an dieser einvernehmlichen Unterwerfungserklärung, z.B. in der Satzung der Gemeinde selbst oder durch die Parteien nicht erklärt, könnte ein Urteilspruch ins Leere laufen, vielleicht auch wegen mangelnder Durchsetzbar- bzw. Vollstreckbarkeit. Eine Aufsicht durch den Landesverband wäre nur dann effektiv, wenn er ein rechtliches Regulativ besitzen würde, das ein Eingreifen im Rahmen einer Fach- und/oder Rechtsaufsicht gegenüber einer Gemeinde erlauben würde. Die Frage, die sich stellt ist, ob dies von beiden Seiten gewünscht wird?

- Die Verantwortung verbleibt also zunächst in der Gemeinde selbst.

- Die Aufsicht und Kontrolle muss daher über die Gemeinde selbst, über ihre Satzung erfolgen. Diese (damit habe ich unsere Satzung im Sinn) bietet jedem demokratisch gesinnten Mitglied den Ort des Handelns. Diese regelt u.a. die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder und bestimmt im Rahmen der Selbstverwaltung ihre Organe. Das höchste Organ ist die Gemeindeversammlung. Jedes einzelne Gemeindemitglied ist Teil dieses wichtigen Organs - der Gemeindeversammlung. Ohne dieses Organ können die anderen Organe nicht existieren.

- Es folgen die Gemeindevertretung und dann der Vorstand. Die Aufgaben der Organe sind eindeutig geregelt. Zum Bsp., dass einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung durch den Vorstand einzuberufen ist, vor der u.a. der Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Jahr abzugeben ist.

- Kontrolle und Aufsicht obliegen also den Gemeindemitgliedern selbst in Form des Organs der Gemeindeversammlung.
- Was würde z.B. passieren, wenn in einer Gemeinde über Jahre keine Gemeindeversammlung einberufen würde? Wären die Gemeindemitglieder dann rechtlos? Nein. Es liegt an den Gemeindemitgliedern selbst, ihre Rechte einzufordern, über die Gemeindeversammlung. Würde nichts passieren und man würde Satzungsverstoße einfach hinnehmen, dann müssten sich doch die Gemeindemitglieder fragen lassen, wie groß ihr Interesse an ihrer Gemeinde ist, um ihre demokratischen Rechte als Mitglieder, als satzungsbestimmtes Organ, wahrzunehmen? Liegt es nicht am mangelnden Interesse, dann vielleicht an Unkenntnis? Dieser kann man abhelfen.

- Liegt es an einer inneren Uneinigkeit in der Gemeinde selbst, profitieren diejenigen Gruppen davon, die sich diese Uneinigkeit zu nutzen machen können. Das können Mehrheiten, aber auch Minderheiten sein.

- Gemeindemitglieder, können nur dann demokratische Prozesse bewegen und leben, wenn sie diese auch in ihrer Gemeinde wollen, gemeinsam, in sich einig. Gleichgültigkeit, Resignation oder Uneinigkeit hat noch nie etwas bewegt.

- Kommt z.B. ein Vorstand oder eine Gemeindevertretung ihren Pflichten aus der Satzung nicht nach, hat die Gemeindeversammlung das Recht auf ihre Einberufung; es reicht oft eine Minderheit an stimmberechtigten Mitgliedern aus, um eine solche nun „außerordentliche“ Gemeindeversammlung innerhalb einer kurzen Zeit einzufordern. Hier ist der Platz der Auseinandersetzung, der Abstimmung und Entscheidung.

- Jedes einzelne Gemeindemitglied ist daher gefordert und sollte sich mit seiner Stimme einbringen oder diese einfordern. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht! Wer das vergisst, sollte sich überlegen, ob sein Platz hier ist, in unserer Gesellschaft, im Lebensraum des Grundgesetzes.

- Das Gemeindemitglied bewegt nichts, wenn es demonstrativ seiner Gemeinde fern bleibt oder zu Gemeindewahlen nicht kommt. Die Demokratie lässt natürlich diese Art des Protestes zu. Aber nicht immer ist Passivität der richtige Weg, wenn man etwas verändern möchte.

- Entscheidet man sich aber für diesen Weg, muss jedes Gemeindemitglied, das passiv ist und war, hinnehmen, wie bei den großen politischen Parteien auch, dass das Wahlergebnis und andere Entscheidungen anders ausfallen, als man sich diese vielleicht gewünscht hätte. Auch das ist Demokratie.

- Jeder muss sich daher selber fragen lassen, was sein Beitrag zur Demokratie in seiner Gemeinde ist und welche Möglichkeiten er nutzt. Es liegt also an uns, ob Demokratie machbar ist oder nicht, ob sie gelebt werden kann.