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Samuel Alois Wasser

«Die Tore der Reue und der Umkehr stehen immer offen»

Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld
Der Fall der ehemaligen Bielefelder Gemeindevorsitzenden Irith Michelsohn


Im März berichtete die «Jüdische Zeitung» unter der Überschrift «Wieder Schlammschlacht in Bielefeld» über die Klage der ehemaligen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, Irith Michelsohn, gegen ein Gemeindemitglied. Diese Klage hat Michelsohn zwischenzeitlich zurückgenommen. Ein Grund dafür mag gewesen sein, dass sich das Landgericht Bielefeld unzuständig für den Fall erklärte. Das wäre eine Chance gewesen, diesen unseligen Streit auf sich beruhen zu lassen oder wie die Beklagte gefordert hatte, die Angelegenheit vor dem Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden zu regeln. Stattdessen strengte Irith Michelsohn nunmehr ein Schiedsamtverfahren in Bielefeld an, das zwingend vor der Weiterführung einer Klage vor dem Amtsgericht angerufen werden muss. Die von mir verteidigte Beklagte hat eine Verhandlung vor diesem Schiedsamt abgelehnt. Das Verfahren bleibt also offen. Worum geht es Irith Michelsohn? Beleidigung? Ehrverletzung? Was hat die Beklagte «verbrochen»?

Um das Ansehen als Vorstand in der Bielefelder Gemeinde kann es Irith Michelsohn nicht mehr gehen, denn in der Märzausgabe 2011 der Gemeindezeitung wurde ihr Rücktritt vom Vorstandsamt bekanntgegeben.

Viele Beobachter wurden von Michelsohn Rücktritt als Vorstandsvorsitzende überrascht. Der Grund liege, so hieß es damals, in § 4 der Gemeindesatzung. Aufgrund ihrer Heirat mit Paul Yuval Adam sei sie, so Michelsohn, gezwungen gewesen, ihr Amt niederzulegen. Die Berufung auf § 4 der Satzung als Rücktrittsgrund ist rechtlich jedoch nicht nachvollziehbar. Vielmehr, so aus dem Umkehrschluss der Norm, Adam als Vorstandsmitglied zurücktreten müssen, da er der Jüngere des Ehepaars ist. Die Satzung besagt, dass bei der Wahl von Ehepartnern in die Gemeindevertretung, der jüngere Partner ausscheiden muss.

Ebenso überraschend wurde damals mitgeteilt, dass das kooptierte, also nicht in die Gemeindevertretung gewählte Mitglied, Katharina Lustgarten, mit Datum vom 17. Januar 2011 nachgerückt und als Zweites Vorstandsmitglied gewählt worden war. Katherina Lustgarten, die unerwartet und ohne nähere Begründung Ende März 2011 von diesem Ehrenamt zurückgetreten war, folgte Elena Kolmakova. Wer allerdings geblieben ist, ist Irith Michelsohn. Nach wie vor ist sie in ihrem Büro präsent und Ansprechpartnerin für Gemeindemitglieder.

Geschäftsführerin der UPJ

Bei Irith Michelsohn handelt es sich nicht um irgendein beliebiges Gemeindemitglied. Denn neben ihren Funktionen in der Bielefelder Gemeinde hinaus, ist sie die Geschäftsführerin der Union Progressiver Juden (UPJ). Ihr Einfluss in der Union ist groß. Den Sitz der Geschäftsführung verlegte sie nach Bielefeld, in eine angrenzende Seitenstraße zur neuen Synagoge «Beit Tikwa». Wenn man ihr Glauben schenken darf, sei sie die einzige «Jüdin», bei Sitzungen der Innenministerkonferenz der Länder in Berlin. Sie entscheide mit über die Einreise und Aufnahme von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion.

Jemand, der so viele wichtige Positionen innehat, muss dementsprechend qualifiziert sein.
Vom 13. bis zum 16. März 2008 fand in Wien ein Kongress der European Region, World Union for Progressive Judaism statt. Unter der Rubrik «Biographies – Speakers and presenters» findet sich auf der Seite 16 des Infoblattes auch ihre beeindruckende Lebensgeschichte wieder: 1976 Abschluss eines Wirtschaftstudiums. Anschließend, ein Abschluss in Japanischen Studien. Außerdem spricht sie viele Sprachen. 1986 wurde sie Abteilungsleiterin im Bereich Marketing einer Softwarefirma. Seit dem Jahr 2000 war Michelsohn Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Bielefeld und seit 2004 Geschäftsführerin der Union Progressiver Juden. Im Jahr 2005 erwarb sie gemeinsam mit Adam die Jüdische Verlagsanstalt Berlin mit Sitz in Enger bei Herford.

Was in dieser Darstellung nicht zum Ausdruck kommt, sind die empfindlichen Punkte in der Lebensgeschichte der Irith Michelsohn. Aufgrund eines Briefes der Beklagten an Rabbiner Henry G.
Brandt, in dem es hieß: « […] wussten Sie, dass sie [Michelsohn, d. Red.] genauso wie ihre Schwester und Kindern von Geburt an Katholikin waren?» verlangte Irith Michelsohn sofort die Unterlassung dieser Behauptung und wenig später folgte die Klage gegen diese Behauptung. Warum?

Der Großvater Irith Michelsohns, Dr. Dr. jur. Justin Michelsohn, war ein zum Katholizismus konvertierter Jude. Er reiste mit seiner Familie nach Israel aus und kam in den 50er Jahren wieder zurück nach Deutschland. Dies geht aus dem Auszug der Chronik «Biographische Bruchstücke jüdischer Wilhermdorfer» hervor, die im Internet nachzulesen ist.

Auch Justins Michelsohns Frau Carola war offenbar katholisch. Zumindest wird sie nicht in der Chronik, die nur jüdische Bürger aufzählt, als Ehefrau erwähnt.

Irith Michelsohn selbst wurde, wie aus ihrer Heiratsurkunde (Standesamt Fürth – Nr. 308) hervorgeht, am 29. Juni 1953 in Tel Aviv geboren. In der Heiratsurkunde ist sie mit der Konfession «katholisch» ausgewiesen (Gesundheitsamt Tel Aviv). Weiter sind Erstkommunion und Firmung in den 60er Jahren in Fürth durch ihre Schwester Marga und das katholische Pfarramt «Unsere Liebe Frau» bezeugt.

Aktive Katholikin und Millionenerbin

Michelsohn hat über Jahre hinweg an den Aktivitäten der katholischen Jugendgruppe in Nürnberg teilgenommen. Der Pfarrer, der ab 1964, damals noch als Kaplan, die Jugendgruppe leitete, bestätigt dies. In Nürnberg erhielten Marga und Irith Michelsohn eine gute katholische Erziehung, die für beide im Besuch der «Schule der Englischen Fräulein» in Nürnberg gipfelte. Auch die kirchliche Heirat wird von ihrem Ex-Mann bestätigt: «Ich habe Irith 1974 katholisch geheiratet, alle unsere drei Kinder sind katholisch getauft.»

Ab 1986 war Irith Michelsohn dann in der katholischen St. Jodokus Gemeinde in Bielefeld aktiv. Bei der katholischen «Marienschule der Ursulinen» in Bielefeld war sie als Verwaltungsangestellte angestellt. In dieser Zeit, so erklärte ihr Ex-Mann, trat Irith Michelsohn dann allerdings auch ein Millionenerbe an. Er erklärte, eines Tages sei die Steuerfahndung Bielefeld zu ihm gekommen, da wegen Erbschaftssteuerhinterziehung gegen seine Ex-Frau ermittelt werde. Er selbst war von den Ermittlungen nicht betroffen.

Dieses Millionenerbe könnte auch das Motiv für Michelsohns plötzlichen Eintritt in die jüdische Gemeinde Bielefeld gewesen sein. Die Tür öffnete ihr der damalige Landesrabbiner von Westfalen-Lippe, Henry G. Brandt.

Von heute auf morgen wurde Irith Michelsohn am 29. Juni 1999 – dem Tag des Aufnahmeantrags – Mitglied der Jüdischen Gemeinde Bielefeld. In seinem Schreiben an die Gemeinde, welches 2010 als Flugblatt in der Gemeinde verteilt wurde, bat Rabbiner Brandt ausdrücklich: «Ich bitte Sie und empfehle auf Antrag Frau Irith Raub-Michelsohn […] in die Jüdischen Gemeinde aufzunehmen. Sie ist Jüdin aufgrund der Geburt von einer jüdischen Mutter […] In diesem Fall bitte ich Sie auf keinem Fall dem Einwohnermeldeamt oder irgendeiner anderen Stelle den Beitritt von Frau Raub-Michelsohn in die Jüdische Gemeinde mitzuteilen. Ich habe mich eingehend mit den Gründen dafür befasst und deshalb dieses Begehren als legitim angesehen.»

Doch der Beitritt war alles andere als «legitim», es handelt sich schlicht um einen Betrug. Zunächst drängt sich die Frage auf, wieso der damalige Landesrabbiner Brandt um die Aufnahme «bitten» musste, wenn Irith Michelsohn doch Jüdin war? Die Satzung der Jüdischen Gemeinde in Bielefeld sieht ausdrücklich vor, dass jeder im Gemeindegebiet lebende Jude automatisch und umgehend Gemeindemitglied werden kann – es sei denn legt fristgerecht Widerspruch dagegen ein.
Irith Michelsohn war zum Zeitpunkt ihres «Beitritts» in die Jüdische Gemeinde jedoch noch katholisch. Sie wurde am 28. Juni 1999 durch Rabbiner Brandt aufgenommen. Denn laut Auskunft des Amtsgerichts Bielefeld, trat Irith Michelsohn jedoch erst am 20. Dezember 1999 aus der katholischen Kirche aus.

Im Judentum gilt nach wie vor der Satz, der vom letzten großen Sanhedrin im Februar 1807 in Paris formuliert wurde: «Din Malchute Din» – «Es gelte das Gesetz des Landes». Man kann nicht zugleich zwei Religionsgemeinschaften angehören. Das deutsche Gesetz lässt eine Doppelkonfession nicht zu.
Über diese Problematik hat sich auch Gabriel Miller, der bei den Lesern von «hagalil.com» längst gut bekannt ist, durch die Website «juedisches-recht.de», geäußert, wo er Anfragen, die in Bezug zum jüdischen Recht stehen, beantwortet. Auch aus seiner Sicht ist eine Aufnahme, wie sie von Rabbiner Brandt vorgenommen wurde, unzulässig: «Christen können nicht jüdisch und Juden nicht christlich sein.» und «Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Fragen wurden gestellt: Sind die Kinder einer Jüdin, die vor der Geburt der Kinder zu einer anderen Religion übertrat, halachisch jüdisch? Antwort: 1. Nein! Sobald eine Jüdin eine andere Religion angenommen hat, ist sie keine Jüdin mehr. Die Kinder, die sie zur Welt bringt, sind also keine Juden. 2. Das jüdische Religionsgesetz kennt zwar keinen Austritt aus dem Judentum, jedoch ist die Konversion zu einer anderen Religion mit dem Verlust der Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft verbunden.»

Das Oberste Gericht in Israel entschied mit einer Mehrheit von vier Richtern gegen einen, dass der Jude Rufeisen, der als Sohn einer jüdischen Familie in Polen geboren worden war, nachdem er zum Katholizismus konvertierte, nach dem Gesetz des Staates Israel nicht als Jude gelten könne, berichtet auch Shlomo Sand, israelischer Professor für Geschichte an der Universität Tel-Aviv, in seinem letzten Buch «Die Erfindung des Jüdischen Volkes». Diese Entscheidung des Obersten Gerichts kann ich nicht unterstützen. Denn im Vergleich zu einer Irith Michelsohn hatte Rufeisen eine jüdische Vergangenheit und Identität. Rufeisen war 1922 geboren worden und hatte sich schon früh einer zionistischen Jugendbewegung angeschlossen. Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, schloss er sich den Partisanen an und rettete viele Juden. Irith Michelsohn war in einer katholischen Jugendgruppe und, im Gegensatz zu Rufeisen, auch nicht jüdisch erzogen worden.

Der Satz, welcher vom Rabbiner Brandt 1999 in seinem Schreiben wohlweislich nicht hinterfragt wurde lautete: «Sie ist Jüdin aufgrund der Geburt von einer jüdischen Mutter[…]», wurde infolge seiner Autorität nicht in Frage gestellt. Irith Michelsohns Schwester erklärt aber in einer E-Mail vom 7. März 2011, dass ihre Eltern in Tel Aviv von einem katholischen Pater aus Jerusalem getraut wurden.

Ein Giur wäre nötig gewesen

Irith Michelsohn hätte eigentlich konvertieren, einen Giur machen müssen. Das hätte sie aber auch nicht im Nachhinein gekonnt. Durch Rabbiner Brandt wurde sie jedoch als vermeintlich schon immer im Judentum seiend aufgenommen. Es hätte zudem jedoch einen nicht aufzulösenden Widerspruch zu seinem Schreiben aus dem Jahr 1999 dargestellt, hätte Michelsohn vor einem Beit Din nachträglich um Aufnahme gebeten.

Michelsohn, die erst ein halbes Jahr später aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, ist nach diesen eindeutigen Aussagen also keine Jüdin gewesen – und ist es bis heute nicht.
Dieser damalige Betrug, mag er auch juristische gesehen «verjährt» sein, hat also bis heute Folgen. So ist es nicht verwunderlich, das Rabbiner Brandt, unter Missachtung seines Amtes und seiner Funktion als Vorsitzender des Beit Din der Allgemeinen Rabbiner Konferenz immer wieder gezwungen war, Kritik, die in Bezug auf Irith Michelsohn geäußert wurde, entgegenzutreten.
So behauptete Brandt angesichts einer öffentlichen Diskussion in der Gemeinde Bielefeld über sein Schreiben von 1999: «Der in einem der Berichte erwähnte Brief von 1999 stammte von mir. Er verfolgte die Absicht, den Arbeitsplatz von Frau Michelsohn, die damals eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder war, zu sichern, bis sie eine neue Stelle finden konnte. Die damalige Empfehlung, sie in die Gemeinde aufzunehmen beweist, dass ihr jüdischer Status auch zu jener Zeit nicht in Frage stand». Nur hatte er verschwiegen, dass Irith Michelsohn zu diesem Zeitpunkt noch bei den Ursulinen in der Marienschule in Bielefeld angestellt und katholisch war.

Im Gemeindebrief der jüdischen Kultusgemeinde Bielefelds vom Juni 2010 lässt er weiter verlautbaren: «Ich sehe mich veranlasst im Lichte des neunten Gebots die Verleumdungskampagne die gerade gegen unsere Vorsitzende, Frau Irith Michelsohn läuft, aufs Schärfste zu verurteilen. Unverständlich ist mir die schändliche Tatsache, dass die Bielefelder Lokalpresse sich, anscheinend so genüsslich wie unrecherchiert, instrumentalisieren lässt. Ihre Kinder gingen zwar in das katholische Gymnasium – anscheinend eine der besten Schulen in Bielefeld – aber das bedeutete doch nicht, dass sie nicht jüdisch waren und sind. Für die jüdischen wie nichtjüdischen Verleumder habe ich aber
auch einen Hoffnungsschimmer: Die Tore der Reue und der Umkehr stehen auch ihnen immer offen.»

Anlass war Irith Michelsohns eigene Aussage, im «Westfalen-Blatt» wiedergegebene Aussagen: «Zwar habe sie ihre Kinder katholisch erzogen, da ihre Mutter aber Jüdin gewesen sei, […]».
Als Vorsitzender der Allgemeinde Rabbiner Konferenz veranlasste Rabbiner Brandt zusätzlich eine Bescheinigung mit Datum vom 6. Juni 2010: «Ich bestätige hiermit im Namen des Beit Din der Allgemeinen Rabbiner Konferenz Deutschlands, dass Frau Irith Michelsohn, geb. 29.06.1952, in jeder Hinsicht Jüdin ist […]». Das Datum, das sei nur nebenbei erwähn, ist falsch, Michelsohn wurde 1953 geboren.

Auch der Landesverband hielt sich zurück. Michelsohns undemokratisches und rechtswidriges Verhalten in der jüdischen Gemeinde, lies den Landesverband lediglich seine «Bedenken und Sorge» ob ihres Handeln äußern. Immerhin geschah dies schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt.
So schrieb der Vorstand des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Westfalen, namentlich Hanna Sperling und Zwi Rappoport, bereits am 7. Oktober 2002 an Irith Michelsohn: «[…] Wie uns mitgeteilt wurde, wurde Herr P. in der Gemeindeversammlung vom 03.10.2002 als Vorsitzender der Gemeindevertretung abgewählt. Wir bedauern sehr, dass Sie unseren Vorschlag nicht angenommen, sondern es stattdessen vorgezogen haben, eine rechtswidrige Abwahl in die Wege zu leiten bzw. zuzulassen. Diese Entwicklung erfüllt den Landesverband mit tiefer Sorge. Wir können uns nicht vorstellen, sehr geehrte Frau Raub-Michelsohn, dass Sie kein Interesse haben, Frieden in der Gemeinde zu bewahren, der auch als Element der Demokratie eine Opposition zulässt. Solche Entwicklungen der Ereignisse bereiten uns Sorgen. Augenscheinlich befasst sich die Gemeinde Bielefeld nicht mit den dringenden Problemen der Integration ihrer Mitglieder und der Erfüllung ihrer sonstigen satzungsgemäßen Verpflichtungen, sondern reibt sich in sonstigen Querelen und Machtkämpfen auf.»

Michelsohns «Verdienste» als Vorsitzende

Zwi Rappoport hielt die Laudatio im Namen des Landesverbandes, ob ihrer «Verdienste» für die Jüdische Gemeinde in Bielefeld, als Michelsohns offiziell verabschiedet wurde.
Ihr Handeln hatte jedoch keine Konsequenzen. Die Schlagzeilen in Bielefeld waren in den letzten Jahren mit Negativberichten gefüllt. Rabbiner Brandt bemühte sich, die «Brände» zu löschen. Diesmal stand eine Anklage gegen Michelsohn und Adam wegen des Verdachts der Veruntreuung im Vordergrund. Überraschend, nicht nur für die Bielefelder Bevölkerung, wurde das Verfahren gegen Auflage einer Geldbuße gegen Beide eingestellt.
Die Geldauflage in dem erwähnten Prozess fiel mit 750 Euro pro Person so gering aus – es ging immerhin um einen Streitwert von rund 23.000 Euro, dass ein satirisch gehaltener Leserbrief des Verfassers dieses Unverständnis in der Bevölkerung widerspiegelte.

Daraufhin beschwerte sich Rabbiner Brandt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld über diesen Leserbrief, den ich [???] in satirischer Form geschrieben hatte und die Einstellung des Verfahrens karikierte und kritisierte. Ich würde, so Brandt, dem deutschen Judentum und der deutschen Demokratie «schweren Schaden» zufügen und das «Ansehen der Justiz desavouieren», so der Rabbiner unter dem Briefkopf der Allgemeinen Rabbinerkonferenz als Vorsitzender des Beit Din. Worin der Schaden liegen sollte, führte er nicht aus. Die wohl beabsichtigte Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen mich lief jedoch ins Leere. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld teilte mit, dass er nicht Gegenstand einer Ermittlung sei. Worin der Schaden liegen sollte, wurde bis heute nicht beantwortet. Ein Wort des Rabbiners gegen Michelsohn oder Adam fand sich nicht in dem Schreiben.
Dabei erklärte er, der Rabbiner sei verantwortlich für die Gemeinde, laut einem Interview mit «BR-Online» vom 29. März 2005: «Vom Titel her, aber auch von der Intention her ist er [der Rabbiner, d.Red.] Lehrer. Er ist sozusagen der Lehrer, der Meister in der Gemeinde im religiösen Bereich, auch im ethisch-moralischen Bereich. Er ist ein Primus inter pares (Erster unter Gleichen) […]. Er ist wirklich der spirituelle Führer seiner Gemeinde.»

Der Landesverband, in Person von Zwi Rappoport, sah sich sogar befleißigt, diesen Leserbrief als «antisemitisch» zu empfinden und auch seine Wortwahl war mit Schadenszufügung der deutschen
Demokratie und des deutschen Judentums verbunden. Wie Rabbiner Brandt blieb auch Zwi Rappoport einer Antwort, worin der «Schaden» liegen soll, schuldig.

So heißt es in dem Schreiben vom 21. Oktober 2010: «Im Übrigen haben wir mit großem Befremden Ihren Leserbrief an die Neue Westfälische vom 13.09.2010 zur Kenntnis nehmen müssen. Mit Ihren Verunglimpfungen der Justiz einerseits und der jüdischen Gemeinschaft andererseits, fügen Sie der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland schweren Schaden zu. Wir hätten nicht erwartet, dass ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde einen solchen beschämenden Brief in die Öffentlichkeit bringt. Wir empfinden Ihren Brief als antisemitisch» Unterzeichnet wurde das Schreiben von Hanna Sperling, Zwi Rappoport und Sharon Fehr. Mitglieder des Internetforums «Freie Jüdische Meinung.de» protestierten gegen diese einseitige Verurteilung.

Auch der Vorstandsvorsitzende der Union Progressiver Juden, Jan Mühlstein, sah keinen Handlungsbedarf. Mühlstein, darauf angesprochen, dass es doch der Union schaden könnte, wenn sie mit dem Negativimage ihrer Geschäftsführerin belastet würde, äußerte sich in einem Schreiben vom 23. Juni 2010 folgendermaßen: «[…] Ich kann Ihnen versichern, dass der Vorstand der Union progressiver Juden in Deutschland seine Aufgabe als Arbeitgeber ernst nimmt und hierfür auch bei Bedarf rechtlichen Rat einholt. Über seine Tätigkeit wird der Vorstand sowie seine einzelnen Mitglieder der UPJ Rechenschaft ablegen […].»

Irith Michelsohn ist nach wie vor als Geschäftsführerin bei der Union Progressiver Juden (UPJ) tätig. Paul Yuval Adam sitzt im Vorstand der Union und ist für religiöse Betreuung zuständig.
Da fällt es kaum noch ins Gewicht, das im Jahr 2009 die Wahlergebnisse zur Gemeindevertretung in Bielefeld nicht bekannt gegeben wurden. Bis heute wissen die Gemeindemitglieder nicht, wie viele Stimmen auf Irith Michelsohn und andere entfallen sind.

Der ständige Verstoß gegen satzungsrechtliche Normen über drei Jahre hinweg, die unterlassenen Einberufungen der jährlich gebotenen Gemeindevertreterversammlung, die Verabschiedung von Finanzhaushalten und Entlastungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 aus «eigenem» Recht und offenbar mit Kenntnis des Gemeinderabbiner Brandts, zeigt die Eigenmächtigkeit und Willkür der Auslegung von Gesetz und Recht. Selbst die Kritik an der Spendeneinnahmepraxis beantworteten Michelsohn und Adam mit dem Satz: «Müssen wir für die Nichtjuden transparenter werden?» Einen anderen Verein, der sich derartiges erlauben würde, hätte man längst aufgelöst.

Alois Samuel Wasser ist Rechtsanwalt in Bielefeld

„Jüdische Zeitung“, Nr. 64, Juni 2011